1. Juni 2020
Metallzeitung
Kurzarbeit
Kurzarbeitergeld ist grundsätzlich steuerfrei, muss aber in der Steuererklärung angeben werden.

Kurzarbeitergeld ist grundsätzlich steuerfrei, muss aber in der Steuererklärung angeben werden. Es wirkt sich auf den Steuersatz aus, dem das übrige Einkommen unterliegt. Dadurch kann es zu einer Steuernachzahlung kommen. Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld sind voll steuerpflichtig. Die IG Metall hat alle Informationen zur Kurzarbeit auf ihrer Internetseite und in der IG Metall-App in einem Ratgeber zusammengefasst.

Hier gibt's weitere Informationen: igmetall.de


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