Die Auswirkungen des Coronavirus machen unseren Branchen schwer zu schaffen. Viele unserer Betriebe sind bereits in Kurzarbeit oder werden diese in den nächsten Wochen anmelden, bis hin zur „Kurzarbeit Null“.
Beim Kurzarbeitergeld gibt es unterschiedliche Regelungen. In vielen Branchen und Betrieben wird es durch tarifvertragliche Vereinbarungen aufgestockt. Dort, wo es solche Vereinbarungen nicht gibt, erhalten die Beschäftigten den gesetzlichen Ausgleich: 60 Prozent des entgangenen Nettoentgelts bzw. 67 Prozent, wenn unterhaltsberechtigte Kinder im Haushalt leben.
Wer weniger hat, muss auch weniger bezahlen. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.
Wir wissen, dass die momentane Gesamtsituation allen viel abverlangt. Und Kurzarbeit verschärft die finanzielle Situation, auch das ist uns bewusst. Aber sie ist auf der anderen Seite auch ein Mittel, um Massenentlassungen zu verhindern – und das ist in diesen unsicheren Zeiten wertvoll. Metallerinnen und Metaller sind es gewohnt, Herausforderungen anzunehmen und wissen um die Kraft der Solidarität. Was auch immer passiert: Wir halten zusammen.
Unsere Mitglieder haben jederzeit die Möglichkeit, bei uns anzurufen, um ihre Fragen und Sorgen loszuwerden. Wir stehen ihnen in diesen schweren Zeiten mit Rat und Tat zur Seite. Nur Mitglieder sichern sich ihren Beratungs- sowie Rechtschutzanspruch.
Alle Leistungen bleiben im vollen Umfang erhalten. Wer mehr über die Leistungen der IG Metall erfahren möchte, kann gerne anrufen oder schreiben. Die Kontaktdaten stehen im Impressum.
Mit den besten Wünschen für alle Mitglieder und ihre Familien,