1. Juni 2020
Metallzeitung
Beschäftigungssicherung bei HFP
Rückwirkend ab 1. April gelten bei HFP Bandstahl in Bad Salzungen neue tarifliche Bestimmungen.

Rückwirkend ab 1. April gelten bei HFP Bandstahl in Bad Salzungen neue tarifliche Bestimmungen.

Bedingt durch Corona konnten die Verhandlungen erst Ende April aufgenommen werden. Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage insgesamt haben sich IG Metall und Arbeitgeber auf einen Tarifkatalog mit verschiedenen Elementen neu verständigt. Dabei standen Erhalt von Betrieb und Beschäftigung im Vordergrund der Überlegungen.

Die Entgelte bleiben unverändert. Dafür verzichtet der Arbeitgeber auf Kündigungen. Sollten Kündigungen unvermeidbar sein, können diese erst nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung durch die IG Metall ausgesprochen werden. Da der Kündigungsschutz nur für IG Metall-Mitglieder wirkt, gilt die Zustimmung für Beschäftigte, die nicht Mitglied der IG Metall sind, de facto als bereits erteilt.

Zusätzlich erhalten Beschäftigte zur Betreuung eines Kindes bis zum zwölften Lebensjahr, wenn durch Pandemie Kindergarten oder Schule geschlossen sind, bis zu drei Tage pro Jahr bezahlte Freistellung. Und ab 2020 benötigen Beschäftigte für den 24. und 31. Dezember jeweils nur noch einen halben Urlaubstag.


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