1. Juli 2020
Metallzeitung
Gesetzliche Aufstockung des Kurzarbeitergeldes
Auf massives Drängen der IG Metall ist es gelungen, eine gesetzliche Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durchzusetzen, damit Beschäftigte nicht existenziell bedroht sind.

Auf massives Drängen der IG Metall ist es gelungen, eine gesetzliche Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durchzusetzen, damit Beschäftigte nicht existenziell bedroht sind. Die Bundesregierung hat beschlossen: Das Kurzarbeitergeld erhöht sich ab dem vierten Monat der Kurzarbeit auf 70 beziehungsweise 77 Prozent und ab dem siebten Monat auf 80/87 Prozent des Nettoentgelts, wenn der Arbeitsausfall im jeweiligen Bezugsmonat mehr als 50 Prozent beträgt.


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