Auf massives Drängen der IG Metall ist es gelungen, eine gesetzliche Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durchzusetzen, damit Beschäftigte nicht existenziell bedroht sind. Die Bundesregierung hat beschlossen: Das Kurzarbeitergeld erhöht sich ab dem vierten Monat der Kurzarbeit auf 70 beziehungsweise 77 Prozent und ab dem siebten Monat auf 80/87 Prozent des Nettoentgelts, wenn der Arbeitsausfall im jeweiligen Bezugsmonat mehr als 50 Prozent beträgt.