Handwerkssekretär Ulf Thomsen: „Die Betriebe müssen durch entsprechende Maßnahmen das Infektionsrisiko minimieren, also unter anderem kostenloses Desinfektionsmittel und mehr Baustellentoiletten bereitstellen sowie ausreichend Zeit für Hygiene einrechnen. Darauf haben die Kolleginnen und Kollegen ein Recht.“ Das gilt im Übrigen für alle Arbeitsplätze. Ulf Thomsen verweist auf verbindliche Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. „Bei Problemen sollte man sich unverzüglich an den Betriebsrat oder an die Geschäftsstelle der IG Metall wenden.“