1. Juli 2020
Metallzeitung
Beitragsanpassung Kurzarbeit
Große Teile der Belegschaften in den Betrieben arbeiten in erheblichem Umfang kurz.

Große Teile der Belegschaften in den Betrieben arbeiten in erheblichem Umfang kurz. Dies hat auf unterschiedlichste Art und Weise Auswirkungen auf das jeweilige Entgelt.

Da in den Betrieben sehr unterschiedliche Regelungen gefahren werden, wurden in enger Absprache mit den betrieblichen IG Metall-Funktionärinnen und -Funktionären betriebliche Regelungen getroffen.

Deshalb kam und wird es weiterhin zu angemessenen Pauschalabsenkungen des IG Metall-Mitgliedsbeitrags auf der jeweiligen betrieblichen Basis kommen. Beitragsabsenkungen können auch rückwirkend eingestellt werden.

Einzelmitglieder in Kleinbetrieben ohne IG Metall oder Betriebsratsstruktur werden im Kurzarbeitsfall gebeten, sich an die Geschäftsstelle Bamberg, telefonisch 0951 965 67-0 oder per E-Mail an bamberg@igmetall.de zu wenden. Wir werden schnelle und pragmatische Lösungen mit Euch finden!


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