Die konstituierende Sitzung der Delegiertenversammlung findet am 26. März 2020 statt.
In der konstituierenden Sitzung wird die neue Delegiertenversammlung den Geschäftsführer und den Zweiten Bevollmächtigten wählen, außerdem den 13-köpfigen Ortsvorstand, die Mitglieder der Bezirkskonferenz, die Mitglieder der Tarifkommissionen und die Delegierten zum Gewerkschaftstag der IG Metall.
Parallel zu den Wahlen zur Delegiertenversammlung werden auch die Wahlvorschläge der 13 Ortsvorstandsmitglieder benannt. Auch hier hat der Ortsvorstand einen Verteilungsschlüssel beschlossen. So erhalten die Betriebe mit über 300 Mitgliedern ein eigenes Vorschlagsrecht zur Wahl jeweils eines Mitglieds des Ortsvorstands. In den Bereichen der Nebenstellen beträgt der Divisor 500 Mitglieder.
Daraus ergibt sich folgender Verteilungsschlüssel:
Betriebe: 5 Wahlvorschläge
Nordkreis: 2 Wahlvorschläge
Südkreis: 3 Wahlvorschläge
Mitte: 3 Wahlvorschläge
Bei dieser Wahl handelt es sich um ein Vorschlagsrecht. Sollten Betriebe auf ihr Vorschlagsrecht verzichten, fällt dieses zurück in den jeweiligen Nebenstellenbereich.
Gewählt werden die Mitglieder des Ortsvorstandes, der Erste Bevollmächtigte und Kassierer sowie der Zweite Bevollmächtigte (ehrenamtlich) in der konstituierenden Sitzung der Delegiertenversammlung.
Mit kollegialem Gruß
Werner Kusel | Frank Meier |
Erster Bevollmächtigter | Zweiter Bevollmächtigter |