In den letzten Wochen häufen sich die Fälle von Aufhebungsverträgen in den Betrieben. Da Aufhebungsverträge viele Fallstricke enthalten, zum Beispiel Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld, sollten Aufhebungsverträge immer geprüft werden. Sollte Dir ein Aufhebungsvertrag angeboten werden, kannst Du diesen gerne von uns überprüfen und erklären lassen. Die Rücknahme eines Aufhebungsvertrags ist nicht möglich.