Liebe Kollegin, lieber Kollege,
wir laden Dich zur Mitgliederversammlung in den jeweiligen Wahlbezirk recht herzlich ein.
Laut Satzung stehen Organisationswahlen an. Wählbar ist, wer seit mindestens zwölf Monaten Mitglied der IG Metall ist. Wählen darf, wer seit mindestens drei Monaten der IG Metall angehört. Frauen sind gemäß ihres Mitgliederanteils in der Geschäftsstelle zu wählen. Die Delegierten der Delegiertenversammlung sind das Parlament der Geschäftsstelle. Sie entscheiden über alle örtlichen Gewerkschaftsangelegenheiten.
Tagesordnung
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schad | Martin Lindenberg | Jens Kruszona |
Erster Bevollmächtigter Rostock-Schwerin | Zweiter Bevollmächtigter Rostock | Zweiter Bevollmächtigter Schwerin |