Liebe Kollegin, lieber Kollege,
wir laden Dich herzlich zur Mitgliederversammlung in den jeweiligen Wahlbezirk ein.
Tagesordnung
Mit freundlichen Grüßen
Markus Eulenbach | Wilfried Stenz |
Erster Bevollmächtigter | Zweiter Bevollmächtigter |
WAS SIND DELEGIERTE?
Der demokratische Organisationsaufbau der IG Metall ermöglicht den Mitgliedern, sich aktiv durch Wahlen zu beteiligen. Diese Wahlen bilden das Fundament für Mitbestimmung und Mitgestaltung. Gewählt wird in betrieblichen Wahlbezirken, Branchen- und Personengruppen.
WER IST WÄHLBAR?
Wählbar sind nur Mitglieder mit mindestens zwölfmonatiger, ununterbrochener Mitgliedschaft. Gewählt werden kann nur, wer persönlich anwesend ist oder vorher eine Einverständniserklärung für die Kandidatur in Abwesenheit unterschrieben hat. Frauen sind entsprechend ihrem Anteil an Mitgliedern zu wählen.
WER IST WAHLBERECHTIGT?
Wahlberechtigt sind alle, die drei Monate ununterbrochen Mitglied der IG Metall sind.
DAUER DER WAHLPERIODE?
Diese Wahlen finden alle vier Jahre statt.