1. Januar 2020
Metallzeitung
Neuwahl des „Parlaments“
Von Januar bis Februar werden die Delegierten für die Delegiertenversammlung der IG Metall-Geschäftsstelle Neuwied in 25 regionalen Wahlversammlungen neu gewählt.

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

wir laden Dich herzlich zur Mitgliederversammlung in den jeweiligen Wahlbezirk ein.

Tagesordnung

Mit freundlichen Grüßen

Markus EulenbachWilfried Stenz
Erster Bevollmächtigter Zweiter Bevollmächtigter


WAS SIND DELEGIERTE?
Der demokratische Organisationsaufbau der IG Metall ermöglicht den Mitgliedern, sich aktiv durch Wahlen zu beteiligen. Diese Wahlen bilden das Fundament für Mitbestimmung und Mitgestaltung. Gewählt wird in betrieblichen Wahlbezirken, Branchen- und Personengruppen.

WER IST WÄHLBAR?
Wählbar sind nur Mitglieder mit mindestens zwölfmonatiger, ununterbrochener Mitgliedschaft. Gewählt werden kann nur, wer persönlich anwesend ist oder vorher eine Einverständniserklärung für die Kandidatur in Abwesenheit unterschrieben hat. Frauen sind entsprechend ihrem Anteil an Mitgliedern zu wählen.

WER IST WAHLBERECHTIGT?
Wahlberechtigt sind alle, die drei Monate ununterbrochen Mitglied der IG Metall sind.

DAUER DER WAHLPERIODE?
Diese Wahlen finden alle vier Jahre statt.


Die Mitglieder der Wahlbezirke ohne Ortsangabe erhalten eine persönliche Einladung.

alt

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