Liebe Kollegin, lieber Kollege,
wir laden Dich herzlich zu den Mitgliederversammlungen in den jeweiligen Wahlbezirken ein.
Tagesordnung
Die Wahl der Delegierten und stellvertretenden Delegierten können auf Beschluss der Mitgliederversammlung in einem Wahlgang oder in getrennten Wahlgängen durchgeführt werden. Die Platzvergabe erfolgt anhand der Stimmzettel der Reihenfolge nach. Sie werden mit allgemeiner Stellvertretung nach dem Rangreihenverfahren gewählt.
Mit freundlichen Grüßen
Reimund Strauß | Manfred Gorißen |
Erster Bevollmächtigter | Zweiter Bevollmächtigter |
Das Parlament der IG Metall.
85 Delegierte aus den Betrieben und Wohnorten der IG Metall Mönchengladbach bilden die Delegiertenversammlung. Sie entscheiden über alle örtlichen Gewerkschaftsangelegenheiten.
Wer ist wählbar?
Wählbar sind nur Mitglieder mit mindes-tens zwölfmonatiger ununterbrochener Gewerkschaftzugehörigkeit und sat-zungsgemäßer Beitragsleistung. Gewählt werden kann nur, wer persönlich anwesend ist, oder vorher eine Einver-ständniserklärung für eine Kandidatur in Abwesenheit unterschrieben hat.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind nur Mitglieder mit mindestens dreimonatiger ununterbro-chener Gewerkschaftszugehörigkeit.
Wählt Eure Delegierten!
Bis Ende Juni 2020 wählen bundesweit alle IG Metall-Mitglieder Delegiertversammlungen, die Ortsvorstände mit den Bevollmächtigten und die Delegierten für die Bezirkskonferenz. Wir wünschen uns viele wählende Mitglieder sowie Kandidatinnen und Kandidaten, die mitreden, mitentscheiden und mitgestalten wollen!
Du weißt nicht, zu welchem Wahlbezirk Du gehörst? Infos unter:
02161 9269-30
IG Metall Mönchengladbach