Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir laden Euch recht herzlich zu den Mitgliederversammlungen in den einzelnen Wahlbezirken ein. Laut Satzung stehen die Organisationswahlen an. Gemäß § 15 Ziffer 6 können nur Mitglieder mit mindestens zwölfmonatiger, ununterbrochener Gewerkschaftszugehörigkeit und satzungsgemäßer Beitragsleistung während dieser Zeit gewählt werden. Wählen darf, wer drei Monate der IG Metall angehört. Frauen sind gemäß ihres Mitgliedsanteils in der Geschäftsstelle zu wählen. Die Delegierten der zukünftigen Delegiertenversammlung sind das Parlament der Geschäftsstelle. Sie entscheiden über alle örtlichen Gewerkschaftsangelegenheiten.
Tagesordnung:
Matthias Gebhardt | Martin Feder |
Erster Bevollmächtigter | Zweiter Bevollmächtigter |