Liebe Kollegin, lieber Kollege,
wir laden ein zur Mitgliederversammlung in den einzelnen Wahlbezirken.
Laut Satzung stehen Organisationswahlen an. Wählbar ist, wer zwölf Monate Mitglied der IG Metall ist. Wählen darf, wer drei Monate der IGMetall angehört. Frauen sind gemäß ihres Mitgliedanteils in der Geschäftsstellestelle zu wählen. Die Delegierten der zukünftigen Delegiertenversammlung sind das Parlament der Geschäftsstelle. Sie entscheiden über alle örtlichen Gewerkschaftsangelegenheiten.
Tagesordnung
Mit freundlichen Grüßen
Guido Fröschke |
Erster Bevollmächtigter |
In folgende Gremien der IG Metall vor Ort kannst Du Dich wählen lassen:
Die Delegiertenversammlung ist das höchste Gremium der Geschäftsstelle. Sie ist das beschlussfassende Organ der Geschäftsstelle und tagt mindestens vier Mal im Jahr. Die Delegiertenversammlung wählt die Bevollmächtigten und die Kassiererin oder den Kassierer sowie die Beisitzer in den Ortsvorstand. Auch die Mitglieder der Tarifkommissionen und die Delegierten für die Bezirkskonferenz werden hier gewählt.
Frauen, Jugend, Migranten, Angestellte, Handwerk, Senioren und Erwerbslose können Ausschüsse bilden, um ihre Interessen besser zu vertreten. In der Regel werden diese Ausschüsse auf der Delegiertenversammlung gebildet.
Der Ortsvorstand besteht aus den Bevollmächtigten und der bzw. dem Kassierer/in sowie den Beisitzern im Ortsvorstand (ehrenamtliche Kolleginnen und Kollegen). Der Ortsvorstand vertritt die Geschäftsstelle nach innen und nach außen, sowohl gegenüber den Mitgliedern als auch gegenüber Dritten. Er leitet die Geschäftsstelle und tagt einmal im Monat.