Liebe Kollegin, lieber Kollege,
wir laden Dich zur Mitgliederversammlung in den jeweiligen Wahlbezirk recht herzlich ein.
Beachte:
Bist Du in Beschäftigung, gilt der „Sitz der Firma“ als Orientierung für Deinen Wahlbezirk. Für alle anderen Mit-glieder ist der Wohnort das Kriterium für den „persönlichen“ Wahlbe-zirk. Wir freuen uns, Dich bei einer der Mitgliederversammlungen be-grüßen zu dürfen.
Wählbar ist: Wer zwölf Monate IG Metall Mitglied ist. 20 Prozent der jeweils zu wählenden Delegierten müssen weiblich sein.
Wählen darf: Wer der IG Metall drei Monate angehört.
Tagesordnung
Mit freundlichen Grüßen,
Henning Groskreutz | Siegfrid Kasang |
Kommissarischer Erster Bevollmächtigter | Zweiter Bevollmächtigter |