Du weißt nicht, zu welchem Wahlbezirk Du gehörst?
Es gilt folgende Regel: Bist Du in Beschäftigung, gilt der „Sitz der Firma“ als Orientierung für Deinen Wahlbezirk. Für alle anderen Mitglieder ist der „Wohnort“ das Kriterium für den persönlichen Wahlbezirk.
Noch Fragen? Die Geschäftsstelle Minden hilft gern weiter. Weitere Infos und Ansprechpartner auch unter minden-igmetall.de