Mitglieder, die Beratung im Arbeits- oder Sozialrecht benötigen, vereinbaren bitte vorab telefonisch einen Beratungstermin in der Geschäftsstelle.
Mitglieder, die Beratung zu ihrer Betriebsrente wünschen, können jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat, in der Zeit von 9 Uhr bis 12 Uhr, ohne vorherige Terminabsprache in die Geschäftsstelle kommen.
Erwerbslose Mitglieder werden jeden Montag, in der Zeit von 9 Uhr bis 12 Uhr, ebenfalls ohne vorherige Terminabsprache, in der Geschäftsstelle beraten.
Zusätzlich bietet die Geschäftsstelle eine Schwerbehindertenberatung zur Unterstützung bei Antragsstellung oder Widerspruch nach vorheriger Terminvereinbarung an.