7. Februar 2023
Mehr Geld bei Kurzarbeit
Grenzgänger: Doppelbesteuerung bei Kurzarbeit fällt weg
Jahrelang sorgte die Regelung für Unmut – nun ist sie endlich Geschichte: Grenzgänger müssen bei Kurzarbeit nicht mehr doppelt Steuern zahlen. Was das konkret bedeutet.

Es war ein echter Aufreger – vor allem in Baden, im Saarland, in der Pfalz: Grenzgänger in Kurzarbeit wurden dort lange Zeit bei der Steuer benachteiligt.

Der Grund: Beim deutschen Kurzarbeitergeld ist die Steuer bereits berücksichtigt. In Frankreich lebende Beschäftigte mussten diese Einkünfte aber noch einmal versteuern. In einem Betrieb der Metall-Elektroindustrie kostete sie das bis zu 20 Prozent des Kurzarbeitergelds. Damit ist nun Schluss.

Ein Jahr nach einem Urteil des Bundessozialgerichts wird Grenzgängern keine doppelte Steuer mehr abverlangt. Seit Ende 2022 gilt eine entsprechende gesetzliche Regelung und die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine neue Weisung erlassen.

Betroffene Beschäftigte, die in Kurzarbeit waren, können in einigen Fällen sogar mit Rückzahlungen rechnen.


Endlich gerecht

„Tausenden Grenzpendlerinnen und -pendlern widerfährt endlich Gerechtigkeit“, sagt Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall. „Sie können nach erfolgreichem Druck von IG Metall und Grenzgänger-Organisationen auf eine Nachzahlung und in Zukunft auf Rechtssicherheit hoffen.“

Den Antrag auf Neuberechnung des Kurzarbeitergeldes für Grenzgängerinnen und Grenzgänger stellt der Arbeitgeber. Betroffene Beschäftigte müssen in der Regel nicht selbst tätig werden. Sie werden mögliche Nachzahlungen über ihre Lohnabrechnung erhalten. Es kann sich lohnen, beim Arbeitgeber nach dem Stand der Dinge zu fragen.

Die Neuberechnung wird eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Denn: Die Zahl neu zu berechnender Fälle dürfte hoch sein. Außerdem sind die Kurzarbeit-Teams der Arbeitsagentur nach wie vor stark belastet.

Für eine Beratung stehen IG Metall-Mitgliedern die Geschäftsstellen in der Region zur Verfügung.


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