1. September 2018
JAV-Wahlen
Jugendliche wählen ihre JAV
Auszubildende, dual Studierende und jugendliche Beschäftigte wählen Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den Betrieben. Wähle mit. Kandidiere selbst für die JAV.

Im Oktober und November wählen Auszubildende, dual Studierende und jugendliche Beschäftigte ihre Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) im Betrieb. Die JAV, das sind junge Beschäftigte aus Deinem Betrieb, die sich für Dich einsetzen – für Deine gute Ausbildung, Dein gutes duales Studium, für Fairness und ­sichere Perspektiven, etwa für Deine Übernahme nach der Ausbildung. Die JAV-Wahlen laufen dieses Jahr unter dem Motto „JAV – Stark im Betrieb“.


JAV – Euer gutes Recht

Laut Betriebsver­fassungsgesetz wird eine JAV in Betrieben mit mindestens fünf Wahlberechtigten gewählt. Wählen darf, wer unter 18 Jahre alt oder zur Ausbildung im Betrieb – also auch dual Studierende – und unter 25 Jahre alt ist.
Für die JAV-Wahl kandidieren können alle Beschäftigten unter 25 Jahren. Die JAV ist laut Betriebsverfassungsgesetz neben dem Betriebsrat Eure Interessenvertretung im Betrieb. Die JAV überwacht, dass Ihr korrekt behandelt werdet und dass Gesetze, Tarifverträge und Ausbildungsrahmenpläne eingehalten werden. Die JAV berät und hilft Dir, etwa wenn Du Probleme mit dem Ausbilder hast, wenn Du Kaffee kochen, putzen und Botengänge erledigen musst, statt zu lernen. Sie setzt sich zudem dafür ein, dass es genug Ausbildungsplätze im Betrieb gibt und dass Du in eine feste Stelle übernommen wirst.

Die JAV hat das Recht auf regelmäßige Sitzungen während der Arbeitszeit. Sie nimmt an Sitzungen des Betriebsrats teil und entscheidet mit, wenn es um die Interessen der Jugendlichen, Auszubildenden und Studierenden geht. Viermal im Jahr darf Euch die JAV zu Jugend- und Auszubildendenversammlungen während der Arbeitszeit einladen, um Euch zu informieren und nach Eurer Meinung zu fragen. Dazu darf sie auch Flugblätter oder Fragebögen im Betrieb verteilen. Die JAV ist gesetzlich geschützt. Der Arbeitgeber darf die JAV nicht bei ihrer Arbeit behindern oder benachteiligen. Eine Kündigung ist nur in Ausnahmen möglich, etwa bei einer Straftat.


Jetzt kandidieren

Wenn Du unter 25 Jahre alt bist, kannst auch Du für die JAV kandidieren. Das geht auch, wenn Du gerade erst im Betrieb angefangen hast. Wenn Du Interesse hast, wende Dich an Deine JAV, an Deinen Betriebsrat oder an Deine IG Metall-Geschäftsstelle vor Ort. Die IG Metall unterstützt Dich mit Beratung und Schulungen.

Weitere Infos zur JAV und zur Wahl findest Du hier.


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