Ratgeber: Berufsanerkennung
Ausländische Abschlüsse anerkennen lassen

Fachkräfte können ihre im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen anerkennen lassen. Wie das geht und welche guten Gründe es dafür gibt, lest Ihr hier.

14. Dezember 201614. 12. 2016


Wer im Ausland einen Berufsabschluss erworben hat, kann ihn in Deutschland anerkennen lassen. Beschäftigte erhöhen damit ihre Chancen bei der Arbeitssuche. Aber nicht nur das: Auch das Selbstwertgefühl steigt, wenn man einen anerkannten Abschluss bei der Bewerbung oder am Arbeitsplatz vorlegen kann.

Bei der Anerkennung kommt es darauf an, ob es sich um einen sogenannten reglementierten oder einen nicht reglementierten Beruf handelt. „Reglementiert“ bedeutet, dass der Beruf ohne eine staatliche Zulassung und ohne eine Anerkennung der Qualifikation nicht ausgeübt oder die Berufsbezeichnung wie Arzt oder Krankenpfleger nicht geführt werden darf.




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Duale Ausbildungsberufe sind nicht reglementiert. Dennoch ist es sinnvoll, den Abschluss anerkennen zu lassen, damit Arbeitgeber die Fertigkeit und Kenntnisse besser einschätzen können. Bei Handwerksberufen kann man die Gleichwertigkeit mit dem deutschen Abschluss überprüfen lassen. Die sogenannte Gleichwertigkeitsfeststellung berechtigt zur Eintragung in die Handwerksrolle. Ein Meistertitel wird nicht erteilt.

Für die Anerkennung von dualen Ausbildungsberufen sind die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammern zuständig. Der Behörde sind eine Reihe von Unterlagen in deutscher Übersetzung und als beglaubigte Kopie vorzulegen. Gleiches gilt für den Nachweis des ausländischen Abschlusses. Das Verfahren kann etwa drei Monate dauern und – je nach Beruf und Bundesland – zwischen 100 und 1000 Euro Verwaltungsgebühren kosten.

Detaillierte Infos und mehrsprachige Flyer zur Anerkennung gibt es unter:

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