7. Februar 2011
Stellenbeschreibung regelt den Inhalt der Arbeit
Aufgaben gut beschreiben
Vorgesetzte ordnen oft Arbeiten oder interne Versetzungen an und berufen sich dabei auf ihr Direktionsrecht. Nicht selten landen solche Fälle vor Gericht. Je genauer eine Stellenbeschreibung, desto geringer der Spielraum für Arbeitgeber.

In einer Stellenbeschreibung hält der Arbeitgeber schriftlich fest, welche Ziele, Aufgaben und Kompetenzen einer Arbeitsstelle zuzuordnen sind und in welcher Beziehung sie zu anderen Stellen steht. Die beschriebenen Aufgaben sind Bestandteil des Arbeitsvertrags, an den sich beide Parteien halten müssen. Das sogenannte Direktionsrecht der Arbeitgeberin erlaubt es, Aufgaben von Beschäftigten zu ergänzen oder zu konkretisieren. Übt man bereits seit längerer Zeit immer dieselben Tätigkeiten aus, liegt unter Umständen eine betriebliche Übung vor, was das Direktionsrecht einschränken kann.


Kaum Schranken

Ist eine Stelle gar nicht oder nur grob umschrieben, sind die Aufgaben zuerst am Berufsprofil festzumachen. Zudem kann der Chef weitere Inhalte wie die Art und Weise einzelner Arbeitsschritte bestimmen. Hierbei hat er nicht nur die eigenen, sondern auch die Interessen der Beschäftigten (wie die familiäre Situation) und deren Fähigkeiten angemessen zu berücksichtigen. Doch je allgemeiner die Stelle beschrieben ist, desto leichter kann man gegen seinen Willen versetzt oder mit weniger qualifizierten Arbeiten betraut werden.


Weniger Macht

Je genauer eine Stelle beschrieben ist, desto geringer also der Spielraum des Vorgesetzten, sein Direktionsrecht auszuüben. Ist eine Stelle exakt beschrieben, kann die Chefin diese nur einvernehmlich oder mittels Änderungskündigung mit einem Beschäftigten neu regeln. Wurde jemand als Vertriebsleiter eingestellt, kann man diesen nicht einfach per Weisung als Lagerist einsetzen. Selbst, wenn keine materiellen Einbußen drohen. Bei einer gleichwertigen Stelle ist die Versetzung in der Regel erlaubt.


Besser mit Tarif

Gilt für eine Beschäftigte ein IGMetall-Tarifvertrag, ist die Beschreibung einer Tätigkeit vorgeschrieben. Diese ist auch Grundlage, um einen bestimmten Arbeitsplatz einer Entgeltgruppe zuzuordnen.


Arbeits- und Sozialrecht

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