PRESSESTATEMENT
Tariftreuegesetz ist nicht konsequent

Christiane Benner, Erste Vorsitzende der IG Metall, zum Bundestariftreuegesetz:

26. Februar 202626. 2. 2026


„Steuergelder in Form von Aufträgen des Bundes dürfen nicht für Lohndumping ausgegeben werden. Das ist eine Frage von Fairness gegenüber den Beschäftigten, aber auch gegenüber der Gesellschaft. Das Tariftreuegesetz schiebt dem an vielen Stellen einen Riegel vor, das ist gut und richtig. Das heute im Bundestag beschlossene Gesetz geht diesen Weg aber leider nicht konsequent, sondern enthält Schleichwege rechts und links, die seinem Sinn und Zweck entgegenstehen. 

Zu kritisieren ist vor allem der hohe Schwellenwert von 50.000 Euro, der dazu führt, dass mehr als ein Viertel der Aufträge aus dem Verfahren herausfallen. Für die IG Metall ist vor allem ein weiterer Punkt inakzeptabel: Dort, wo nun massive Investitionen erfolgen - nämlich bei Lieferleistungen und Beschaffungen für Verteidigung – ist dies aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Dadurch spielt bei einem Großteil der anstehenden staatlichen Investitionen das Tarifkriterium keine Rolle.  Diese Ausnahmen hätte es nicht geben sollen, schwarzgemalte Untergangsszenarien der Arbeitgeber hin oder her. Auch bei den Verfahrensregelungen enthält das Gesetz in dieser Form zu wenige Anreize für Arbeitgeber, eine Tarifbindung einzugehen.  

Klar ist: Dieses Tariftreuegesetz reicht bei weitem nicht aus, um die Tarifbindung in Deutschland nachhaltig zu stärken! Es müssen weitere Maßnahmen folgen. Das ist nicht nur die Überzeugung der IG Metall, das ist auch eine Vorgabe der Europäischen Union. Die EU-Mindestlohnrichtlinie schreibt einen nationalen Aktionsplan für Deutschland vor, dieser muss jetzt schnellstmöglich vorgelegt und vor allem umgesetzt werden.“

 

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