Pressemitteilung Nr. 23/2018
IG Metall: Betriebsräte sorgen für bessere Arbeit

Unter dem Motto „Betriebsratswahl – Für uns“ wirbt die IG Metall für die ab 1. März beginnenden Wahlen zu den betrieblichen Interessenvertretungen.

28. Februar 201828. 2. 2018


Frankfurt am Main – Unter dem Motto „Betriebsratswahl – Für uns“ wirbt die IG Metall für die ab 1. März beginnenden Wahlen zu den betrieblichen Interessenvertretungen. Derzeit stellt die IG Metall in den von ihr vertretenen Branchen rund 78 000 Betriebsräte in über 11 000 Betrieben. Seit der letzten Betriebsratswahl 2014 ist die Zahl der Betriebsratsgremien durch erstmalige Wahlen in Betrieben, die bisher keinen Betriebsrat hatten, um 7,6 Prozent gestiegen.

Betriebsratsarbeit ist extrem anspruchsvoll

„Betriebsräte sorgen für bessere Arbeitsbedingungen und sichere Arbeitsplätze. Betriebe mit Betriebsrat sind familienfreundlicher, innovativer und erfolgreicher. Azubis sind mit ihrer Ausbildung zufriedener, wenn es einen Betriebsrat gibt“, sagte Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall, am Mittwoch in Frankfurt. Die Arbeit der Betriebsräte habe sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt und stelle hohe Ansprüche.
„Neue Herausforderungen stellen sich in der Transformation in die digitale Arbeitswelt bei der Durchsetzung von Schutzrechten. Daneben sind in zunehmend heterogenen Belegschaften vielfältigere Interessen zu berücksichtigen. Selbstbestimmteres Arbeiten und die Mitgestaltung der Arbeitswelt von morgen sind die Herausforderungen an die Betriebsräte von heute und wichtiges Element moderner Betriebspolitik.“ Betriebsräte müssten kommunikativ und konfliktfähig sein, um die Interessen der Belegschaften wirksam vertreten zu können, sagte der IG Metall-Vorsitzende.

Die Betriebsratswahlen dauern vom 1. März bis 31. Mai 2018. Ab fünf Beschäftigten kann ein Betriebsrat gewählt werden. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Leitungsfunktion, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch Leiharbeiter dürfen wählen. Beschäftigte, die seit mindestens sechs Monaten im Unternehmen arbeiten, dürfen kandidieren.

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