Die neue EBR-Richtlinie 2025/2450 stärkt auch die Mitsprache von Gewerkschaften in ihrer Rolle als Expertinnen. Jobs und Standorte können so europaweit besser geschützt werden. Das ist unter anderem wichtig, wenn Verlagerungen in andere Länder geplant sind. Europäische Betriebsräte müssen zu Umstrukturierungen rechtzeitig konsultiert werden.
Unter den zahlreichen wichtigen Fortschritten gegenüber der Richtlinie 2009/38 sind insbesondere folgende zu nennen:
Dieser neuen Richtlinie hat eine überwältigende Mehrheit von 414 Abgeordneten des Europäischen Parlament zugestimmt. Die Richtlinie bringt echte Verbesserungen beim Zugang der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu Informationen, Konsultationen und Durchsetzung. Die Europäischen Betriebsräte können so die vielen Herausforderungen, denen unsere Industrien gegenüberstehen, besser antizipieren und bewältigen.
Damit endet ein langwieriger Rechtsprozess, in dem sich der Europäischer Gewerkschaftsbund und industriAll Europe nachdrücklich für die Stärkung der Mitbestimmung auf europäischer Ebene eingesetzt haben. Wichtig ist dabei zu beachten, dass diese Bedingungen nicht sofort in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie noch in nationales Recht umsetzen. Das bedeutet, dass die neue Richtlinie erst ab 2029 vollständig in Kraft treten wird.
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