27. Februar 2018
Bundesverwaltungsgericht
Nach Fahrverbot-Urteil: IG Metall fordert Blaue Plakette
Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die Weichen für Fahrverbote für Dieselfahrzeuge gestellt. Die IG Metall fordert die Bundesregierung auf, schnell zu handeln.

Schon seit einiger Zeit befassen sich deutsche Verwaltungsgerichte mit Fahrverboten für Diesel-Pkws, weil in manchen Städten die Grenzwerte für Stickoxide (NOx) überschritten werden. Heute hat auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig darüber entschieden: Demnach können Städte, in denen Stickoxid-Grenzwerte überschritten werden, Fahrverbote verhängen.

„Die Bundesregierung darf sich jetzt nicht weiter verstecken. Sie muss endlich handeln“, verlangt Jörg Hofmann, der Erste Vorsitzende der IG Metall. „Es ist enttäuschend, dass das Gericht die Politik nicht in die Pflicht genommen hat, bundesweite Richtwerte zu setzen. Jetzt droht das Schwarze-Peter-Spiel weiterzugehen – zu Lasten der Verbraucher, der Beschäftigten und letztlich auch der Umwelt.“


 

Sicherheit für Dieselfahrer

„Wenn der Gesetzgeber in Berlin nicht für eine rechtssichere bundesweite Lösung sorgt, droht ein Flickenteppich unterschiedlicher regionaler Regelungen“, warnt Hofmann. Die Autofahrer mit Diesel-Pkws würden, obwohl völlig unschuldig an der Misere, abgestraft.

Viele sind verunsichert, weil sie nicht wissen, was für sie künftig wo gilt, ob sie mit ihren Autos überhaupt noch fahren dürfen und was ihre Fahrzeuge dann noch wert sind. Diese Rechtsunsicherheit ist eine Zumutung für die Autobesitzer, die nicht toleriert werden kann.


 

Attraktive Alternativen

Einen Ausweg sieht die IG Metall in der Blauen Plakette. Mit ihr lassen sich flächendeckende Fahrverbote verhindern. Aber bevor über solche Schritte entschieden wird, müssten die belasteten Städte alles tun, um Einfahrverbote zu vermeiden. Zum Beispiel indem sie Angebote schaffen, die es für Bürgerinnen und Bürgern attraktiv macht, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.

Nur wenn die Abgasbelastung durch solche Maßnahmen nachweisbar nicht merklich sinkt, sollte der Gesetzgeber es ermöglichen, in Städten Umweltzonen auszuweisen. Während bestimmter Tageszeiten oder Wetterlagen könnte dann für einzelne Fahrzeugklassen ein Einfahrverbot bestehen. Die IG Metall hat schon vor Monaten ein Konzept vorgelegt, das klare technische Kriterien dafür enthält, für welche Fahrzeuge es die Blaue Plakette geben sollte.


 

Hilfe für Betroffene

Damit Diesel-Fahrer sich darauf einstellen können, muss es angemessene Übergangsfristen geben. Und es darf niemand finanziell überfordert und in seiner Mobilität eingeschränkt werden. Darum spricht sich die IG Metall dafür aus, dass Betroffene unterstützt werden.

Wo es möglich ist, Fahrzeuge nachzurüsten, darf das nicht alleine auf Kosten der Verbraucher geschehen, sondern neben dem Staat muss sich auch die Autoindustrie an den Kosten beteiligen, fordert die IG Metall. Bei Fahrzeugen, bei denen die Autoindustrie nachweislich betrogen hat, soll sie die Kosten für die Nachrüstung allein tragen.


 

Umweltfreundlicher Verkehr

„Um die Gesundheit der Bürger und die Umwelt zu schützen, reicht die Blaue Plakette allein allerdings nicht aus“, sagt Hofmann. Umweltfreundlichere Mobilität brauche viele weitere Maßnahmen. „Dazu zählen ein besseres öffentliches Verkehrsnetz, Investitionen in alternative Antriebstechnologien, in eine Stromladeinfrastruktur, den Ausbau der erneuerbaren Energie und in alternative (synthetische) Kraftstoffe“.


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