PRESSEMITTEILUNG
Thyssenkrupp: Grundlagenvereinbarung soll Beschäftigung und Standorte langfristig sichern

Fortführung der Grundlagenvereinbarung

3. Dezember 20253. 12. 2025


Frankfurt am Main/Essen – Die thyssenkrupp AG und die Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) haben sich auf die Fortführung der Grundlagenvereinbarung zur strategischen Weiterentwicklung des Konzerns verständigt. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Geschäftsbereiche zu stärken und gleichzeitig Beschäftigung und Standorte langfristig zu sichern.

„Die Verlängerung der Grundlagenvereinbarung ist ein wichtiger Erfolg in unsicheren Zeiten. Sie schafft Sicherheit für die Beschäftigten und garantiert Mitbestimmung beim anstehenden Umbau des Konzerns“, erklärt Jürgen Kerner, Zweiter Vorsitzender der IG Metall. „Gerade angesichts der bevorstehenden Umstrukturierungen ist es entscheidend, dass die Beschäftigten auf Augenhöhe einbezogen und ihre Interessen fair berücksichtig werden. Die neue Grundlagenvereinbarung ist die Basis dafür.“

Tekin Nasikkol, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats, betont: „Diese Vereinbarung ist mehr als ein Papier – sie ist ein Schutzschild für die Kolleginnen und Kollegen. Sie gibt uns die nötige Stabilität, um die kommenden Veränderungen im Konzern gemeinsam und fair zu gestalten.“

„Unsere Mitglieder und Kolleginnen und Kollegen haben engagiert dafür gekämpft und Gesicht gezeigt. Unter dem Motto „Mensch im Mittelpunkt“ haben sie an den Standorten dazu informiert, Aktionen gestartet und deutlich gemacht, dass es ein Anliegen aller Beschäftigten im Konzern ist“, ergänzt Daniela Jansen, Konzernbeauftragte der IG Metall für die thyssenkrupp AG.

Kernpunkte der Grundlagenvereinbarung:

Strategische Neuausrichtung

•        Der Vorstand plant, schrittweise alle Geschäftsbereiche zu eigenständigen Unternehmen unter dem Dach der thyssenkrupp AG zu entwickeln.

•        Voraussetzung für Eigenständigkeit ist wirtschaftlicher Erfolg und Kapitalmarktfähigkeit.

•        Für das Segment Steel wird eine eigenständige Aufstellung angestrebt.

•        Umsetzung des Zielbildes: Zeitraum von drei bis fünf Jahren.

 

Beschäftigungssicherung und Sozialverträglichkeit

•        Betriebsbedingte Kündigungen bleiben „ultima ratio“.

•        Restrukturierungen und Kostensenkungen erfolgen unter Wahrung sozialverträglicher Lösungen und gesetzlicher Schutzrechte.

•        Tarifliche und betriebliche Vereinbarungen werden eingehalten; notwendige Anpassungen erfolgen einvernehmlich.

 

Veränderungen der Eigentümerstruktur

•        Kooperationen mit externen Partnern und mögliche Anteilsübertragungen sind vorgesehen.

•        Vor jeder wesentlichen Veränderung wird ein Best-/Fair-Owner-Prozess mit der IG Metall durchgeführt, um Transparenz und Beschäftigungssicherung zu gewährleisten.

 

Kostensenkungsprogramm und Performance-Steigerung

•        Fortführung des konzernweiten Performance-Programms APEX zur Effizienzsteigerung.

•        Vorrangig sollen Sachkosten reduziert werden; Personalanpassungen nur bei Bedarf und sozialverträglich.

 

Investitionen und Zukunftsperspektiven

•        Eigenständige Geschäftsbereiche sollen über ausreichende finanzielle Ausstattung verfügen.

•        Investitionen in Standorte und Anlagen sowie verlässliche Perspektiven für Beschäftigte sind zentrale Kriterien.

 

Ausbildung und Weiterbildung

•        Stärkung des Konzernarbeitsmarktes (KAM) als Instrument für Personalpolitik und Transformation.

•        Hohe Übernahmequote nach Ausbildung bleibt Ziel; segmentübergreifende Qualitätsstandards werden fortgeführt.

 

Laufzeit: Die Vereinbarung gilt bis zum 30. September 2028.

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