PRESSEMITTEILUNG
Textil- und Bekleidungsindustrie schafft tarifliche Grundlage für Fahrradleasing

+++ Gemeinsamer Rahmentarifvertrag stärkt nachhaltige Mobilität und Gesundheitsförderung der Beschäftigten +++

15. Juli 202615. 7. 2026


Berlin/Frankfurt am Main – Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie und die IG Metall haben einen Rahmentarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Leasing-Fahrräder in der Textil- und Bekleidungsindustrie geschlossen. Der Tarifvertrag gilt bundesweit für tarifgebundene Betriebe der Branche und schafft die rechtliche Grundlage für Dienstradangebote.

Inhaltlich setzt der Tarifvertrag auf Freiwilligkeit: Dienstradangebote können in Betrieben mit Betriebsrat ausschließlich auf Grundlage einer freiwilligen Betriebsvereinbarung eingeführt werden, eine Verpflichtung besteht nicht. Zugleich ermöglicht der Tarifvertrag Fahrradleasing auf Basis von Freiwilligkeit auch in Betrieben ohne Betriebsrat. Die Tarifvertragsparteien müssen dort der konkreten Ausgestaltung entsprechend der tariflichen Rahmenbedingungen zustimmen. Der Tarifvertrag tritt am 1. August 2026 in Kraft.

„Mit dem neuen Rahmentarifvertrag schaffen wir einen klaren Rahmen für Dienstradangebote, der den Betrieben Spielraum bei der Ausgestaltung lässt und zugleich ein modernes, nachhaltiges Mobilitätsangebote für die Beschäftigten ermöglicht“, so eine Sprecherin des Gesamtverbandes der deutschen Textil- und Modeindustrie. Ein Sprecher der IG Metall wies darauf hin, dass das neue Abkommen eine tarifliche Premiere ist: „Mit der Einigung haben wir nicht nur gerechte und geregelte Zugänge zum Fahrradleasing ermöglicht. Der erste bundesweit geltende Flächentarifvertrag setzt auch ein Signal für eine moderne Tariflandschaft in der Textil- und Bekleidungsindustrie.“

 

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