PRESSEMITTEILUNG NR. 34/2019
IG Metall: Schwerbehinderte brauchen Inklusion in der Arbeitswelt

Reformpläne gefährden Teilhabe am Arbeitsleben und soziale Sicherheiten +++ Hilfsmittel dürfen bei der Ermittlung des Behinderungsgrades keine Rolle spielen +++ Ausgleichsabgabe muss erhöht werden

2. Dezember 20192. 12. 2019


Frankfurt am Main – Die geplante Novellierung der Verordnung für Versorgungsmedizin birgt laut Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, erhebliche Risiken für die Situation von Schwerbehinderten. „Mit dieser Reform könnten die Chancen von Menschen mit Behinderungen auf Teilhabe am Arbeitsleben sinken und soziale Sicherheiten beschädigt werden. Das ist für uns nicht akzeptabel“, sagt Urban am Montag in Frankfurt aus Anlass des morgigen Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung. Dieser Tag wurde von den Vereinten Nationen 1993 als Gedenk- und Aktionstag ins Leben gerufen.

Urban fordert, dass Hilfsmittel, zum Beispiel Prothesen, bei der Bestimmung des Behinderungsgrades nicht berücksichtigt werden. „Solche Hilfsmittel sind kein vollwertiger Ausgleich für Einschränkungen, die Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt erfahren.“  Auch eine Befristung des Grades der Behinderung lehnt Urban ab. „Dann müssten Neuanträge gestellt werden, um wieder eine Anerkennung als Schwerbehinderter zu bekommen. Das kann zu Versorgungslücken führen.“ Zudem müssen Betroffene, Gewerkschaften und Verbände an einer Reform der Versorgungsmedizin stärker beteiligt werden.

Urban: „Wir brauchen eine inklusive Arbeitswelt, in der der Weg zu einer umfassenden Teilhabe für alle Menschen offensteht. Das ist umso wichtiger, als in der Transformation der Druck auf Arbeitsplätze steigen wird.“

Als schwerbehindert gilt, wer mindestens einen Grad der Behinderung von 50 erreicht. Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Bundesweit liegt diese Quote im Schnitt aber nur bei 4,6 Prozent. Bei den Unternehmen in der Privatwirtschaft beträgt sie sogar nur 4,1 Prozent, bei öffentlichen Arbeitgebern 5,6 Prozent. Erfüllen Arbeitgeber diese Quote nicht, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Sie liegt zwischen 125 und 320 Euro im Monat.  Urban: „Viele Arbeitgeber nehmen lieber die Zahlung einer Ausgleichsabgabe in Kauf, anstatt schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Diese Abgabe muss deshalb deutlich erhöht werden und sollte mindestens 750 Euro betragen.“

Insgesamt 7,8 Millionen Menschen in Deutschland sind anerkannt schwerbehindert, knapp eine Million stehen mitten im Arbeitsleben. Nur drei Prozent der Behinderungen sind angeboren, die meisten werden durch Unfälle, Krankheiten oder Verschleiß verursacht.

weitere Informationen und Pressebilder von Dr. Hans-Jürgen Urban

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