Pressemitteilung Nr. 38/2016
IG Metall sieht dringenden Nachbesserungsbedarf bei der Novellierung des Mutterschutzgesetzes

19. September 201619. 9. 2016


Frankfurt am Main – Die IG Metall hat grundsätzlich die Novellierung des 60 Jahre alten Mutterschutzgesetzes begrüßt. Veränderte Erwerbsbiografien der Frauen und neue Arbeitsbedingungen machten eine Weiterentwicklung bestehender Regelungen des Mutterschutzrechts dringend erforderlich. Für eine zeitgemäße und systematische Regelung des Mutterschutzrechts seien am vorgelegten Entwurf jedoch Nachbesserungen nötig. „Die Novellierung darf nicht dazu führen, dass das wesentliche Ziel des Mutterschutzrechts, der Schutz der schwangeren und stillenden Frau und ihres (ungeborenen) Kindes, in den Hintergrund tritt“, sagte Christiane Benner, Zweite Vorsitzende der IG Metall, am Montag in Frankfurt. Positiv beurteilte die Gewerkschafterin, dass sich die arbeits- und gesundheitsschutzrechtlichen Bestimmungen zukünftig auch auf schwangere Schülerinnen, Praktikantinnen und Studentinnen erstrecken.

Nachbesserungsbedarf sieht die IG Metall bei den geplanten Regelungen zur Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. „Dass künftig Arbeitgeber mit Frauen einzelvertraglich auch Arbeitszeiten bis 22 Uhr vereinbaren können, stellt wichtige Schutzstandards für Mütter und ihre ungeborenen Kinder zur Disposition. Man braucht nicht viel Phantasie, um sich auszumalen, wer bessere Chancen zur Durchsetzung seiner Interessen in solchen Aushandlungsprozessen hat“, kritisierte Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall. Faktisch führe diese Neuregelung zu einer Absenkung des bestehenden Schutzniveaus. Er verwies darauf, dass die Neuregelung zudem Bestimmungen enthalte, die vom geltenden Arbeitsschutzgesetz abwichen und Schwangere sogar schlechter stellten als die übrigen Beschäftigten: „Es ist absurd, wenn ausgerechnet für schwangere und stillende Frauen Arbeitsschutzmaßnahmen nicht möglichst frühzeitig ergriffen werden müssen, sondern erst dann, wenn eine sogenannte ,unverantwortbare’ Gefährdung entsteht“, sagte Urban. Im modernen Arbeitsschutz gelte heute der Grundsatz, dass präventive Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten auch bei niedrigeren Gefährdungen ergriffen werden müssten. Mit der Neufassung des Gesetzes schaffe man nicht nur ein zweigeteiltes Arbeitsschutzrecht zulasten von Schwangeren und Stillenden, sondern zugleich auch erhebliche Widersprüche und Umsetzungsprobleme in der Praxis.

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