Pressemitteilung Nr. 03/2010
IG Metall: Hartz IV-Urteil des Verfassungsgerichts konsequent umsetzen

9. Februar 20109. 2. 2010


Frankfurt am Main – Die IG Metall hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen beim Arbeitslosengeld II und Regelsätzen für Kinder begrüßt. „Die Kritik der Gewerkschaften ist bestätigt worden. Die Regelsätze müssen überarbeitet und transparenter gestaltet werden“, sagte Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall. Für die IG Metall bleibe es bei der Forderung nach höheren Regelsätzen. Gemeinsam mit anderen fordere die Gewerkschaft eine Anhebung auf 440 Euro. Die Höhe von Sozialleistungen habe eine unmittelbare Auswirkung auf den Arbeitsmarkt. „Niedrige Hartz IV-Leistungen drücken auf die Löhne, damit muss Schluss sein. Die dramatische Ausdehnung des Niedriglohnsektors muss gestoppt werden“, betonte Urban.

Das Bundesverfassungsgerichtsurteil sollte als Anstoß für einen arbeitsmarktpolitischen Neustart genutzt werden. Dafür reiche es allerdings nicht, nur Regelsätze und Kinderregelsätze zu erhöhen. Notwendig sei ein sozialstaatliches Leistungsrecht statt Hartz IV. Urban sprach sich zudem für die Reform der Zumutbarkeitsregelungen mit dem Ziel aus, Lohndumping zu verhindern. „Auch Langzeitarbeitslose müssen ein Recht auf tariflich gesicherte oder ortsübliche Löhne haben. Niemand darf gezwungen werden, zu Armutslöhnen zu arbeiten. Das ist auch eine Frage der Würde“, sagte der Gewerkschafter.

Das für Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik zuständige Vorstandsmitglied forderte Maßnahmen, die ein Abrutschen in Hartz IV verhindern. Sinnvoll sei beispielsweise ein einjähriges Übergangsgeld, das nach dem Ablauf des Arbeitslosengeld I gezahlt werde. „Wir brauchen eine Alternative, denn Hartz IV ist auf ganzer Linie gescheitert“, sagte Urban.


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