Pressemitteilung Nr. 47/2010
IG Metall: „Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit ist grotesk“

15. Dezember 201015. 12. 2010


Frankfurt am Main – Die IG Metall hat den vom Bundeskabinett gebilligten Gesetzentwurf zur Verhinderung von Missbrauch bei der Arbeitnehmerüberlassung als unzureichend kritisiert. „Der von der Bundesministerin vorgelegte Gesetzentwurf öffnet dem ungebremsten Abbau von Stammarbeitsplätzen und der Ausdehnung des Niedriglohnsektors Tür und Tor und genügt den Anforderungen der EU-Richtlinie zur Leiharbeit nicht“, sagte Detlef Wetzel, Zweiter Vorsitzender der IG Metall. Es sei grotesk, dass mit dem Gesetz der Missbrauch von Leiharbeit geradezu gefördert werde.

Die Arbeitsministerin sei offenbar den Lobbyinteressen der Branche erlegen, kritisierte Wetzel. „Wir brauchen eine Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, mit dem der Anspruch auf gleiche Arbeitsbedingungen für gleiche Arbeit endlich Realität wird. Die Möglichkeit, von diesem Grundsatz abzuweichen, muss aus dem Gesetz gestrichen werden.“ Damit würde Leiharbeit wieder zu dem Instrument, für das es einmal gedacht war, nämlich vorübergehenden Personalbedarf zu decken, betonte der Gewerkschafter.

Wetzel wies zugleich auf die Rechtsfolgen des gestern gefassten Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) hin, der dieser die Tariffähigkeit abspricht. Die IG Metall unterstütze die Betroffenen bei der Prüfung und Geltendmachung ihrer Ansprüche. „Wenn kein gültiger Tarifvertrag vorliegt, sind die Verleihunternehmen verpflichtet, allen Leiharbeitern rückwirkend die Differenz zu den regulären Tariflöhnen der Stammbeschäftigten nachzuzahlen“, sagte Wetzel.

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