Pressemitteilung Nr. 10/2010
IG Metall: Bundesrat bestätigt Handlungsbedarf bei Leiharbeit

26. März 201026. 3. 2010


Frankfurt – Als ein „richtiges Signal“ hat die IG Metall die Forderung des Bundesrates begrüßt, den Missbrauch der Leiharbeit zu beenden. „Der Bundesrat sieht Handlungsbedarf. Dem muss die Bundesregierung schnellstens entsprechen“, sagte Detlef Wetzel, Zweiter Vorsitzender der IG Metall, am Freitag in Frankfurt. Die Ländervertretung lehnt „die Nutzung des Instruments der Zeitarbeit zum Ersatz von Stammbelegschaften ab“.

„Missbrauch gibt es nicht nur bei Schlecker, auch größere Teile der Industrie versuchen neben den Tarifstrukturen durch Leiharbeit einen Niedriglohnsektor in den Betrieben zu etablieren“, sagte Wetzel. Eine Untersuchung im Auftrag des nordrhein-westfälischen Arbeitsministeriums belege, dass im Bereich der Geringqualifizierten eine Lohndifferenz von bis zu 45 Prozent zwischen Leih- und Stammarbeitskräften bestehe. „Wenn der Gesetzgeber nicht rasch handelt, wird sich der Trend, Stammbeschäftigte durch Leiharbeitnehmer zu ersetzen, noch verschärfen.“

Der Grundsatz „Gleiche Arbeit – Gleicher Lohn“ dürfe nicht weiter ausgehöhlt werden. Wetzel betonte, dass Veränderungen am deutschen Leiharbeitsrecht auch aufgrund der notwendigen Umsetzung der Europäischen Richtlinie zur Leiharbeit vom November 2008 erforderlich seien. Die Leiharbeit drohe mit dem nächsten Wirtschaftsaufschwung auf bis zu 2,5 Millionen Beschäftigte anzuwachsen, das gelte es zu verhindern. „Die Wiedereinführung einer Höchstüberlassungsdauer für Leiharbeitnehmer ist notwendig, ebenso die verbindliche Festlegung von Gleichbehandlung bei betrieblichen Sozialleistungen, die Aufnahme der Branche ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz, die Stärkung der Rechte von Betriebsräten in den Entleihunternehmen und schärfere Sanktionsbestimmungen bei Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen“, forderte Wetzel.

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