Pressemitteilung
IG Metall begrüßt Verabschiedung des europäischen Lieferkettengesetzes durch den Rat der EU

Gewerkschaft begrüßt europäischen Rechtsrahmen +++Christiane Benner: „Wettbewerb nicht auf dem Rücken der Ärmsten dieser Welt austragen“ +++Ausdehnung von Sorgfaltspflichten auf globale Ebene gefordert

24. Mai 202424. 5. 2024


Der heutige Ratsbeschluss der Europäischen Union für ein europäisches Lieferkettengesetz (EU-CSDDD) ermöglicht dringend benötigten Schutz von Menschen- und Arbeitsrechten entlang globaler Lieferketten. Die IG Metall begrüßt diesen europäischen Rechtsrahmen. Er sorgt dafür, dass nicht mehr nur Unternehmen aus Ländern mit entsprechender nationaler Gesetzgebung (wie dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) menschen-, arbeits- und umweltrechtliche Sorgfaltspflichten erfüllen müssen, sondern nun für Unternehmen EU-weit gleiche Standards gelten sollen. „Damit schafft der europäische Rechtsrahmen gleiche Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen“, so Christiane Benner, die Erste Vorsitzende der IG Metall.

Dazu die Erste Vorsitzende weiter: „Trotz geopolitischer Spannungen und dem Ringen um Zugänge zu kritischen Rohstoffen und seltenen Erden spricht sich die Europäische Union mit ihrem Lieferkettengesetz dafür aus, dass dieser Wettbewerb nicht auf dem Rücken der Ärmsten dieser Welt ausgetragen wird.“

Kurz vor der Europawahl setze die Europäische Union damit ein wichtiges Signal, sagte Benner weiter. Die EU sei mehr als ein Binnenmarkt, der nur die Interessen der Unternehmen und Konzerne kenne. Diesen Weg müsse die EU auch nach den Wahlen weitergehen.

Im nächsten Schritt erwartet die IG Metall eine Ausdehnung verbindlicher Sorgfaltspflichten von Unternehmen auf globalem Level. Dafür müssen ernsthafte Verhandlungen auf Ebene der Vereinten Nationen über ein international verbindliches Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten (UN Treaty) geführt werden.

Betriebsräte und die Gewerkschaft arbeiten schon jetzt an vielen Stellen mit globalen Rahmenvereinbarungen über soziale Mindeststandards in transnationalen Konzernen. Eine klare rechtliche Rahmung durch die Vereinten Nationen würde die Umsetzung solcher Vereinbarungen unterstützen.

 

 

Pressemitteilungen abonnieren