Pressemitteilung Nr. 26/2016
IG Metall begrüßt Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen

11. Mai 201611. 5. 2016


Frankfurt am Main – Die IG Metall bewertet das Ergebnis des Koalitionsausschusses, den Gesetzentwurf zu Leiharbeit und Werkverträgen nun endlich ins Kabinett und in das parlamentarische Verfahren einzubringen, als einen längst überfälligen Schritt. „Die Blockadehaltung der bayerischen Landesregierung und einiger Arbeitgeber war unnötig und hat wertvolle Zeit gekostet. Dass es jetzt vorangeht, ist positiv“, sagte Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall, am Mittwoch in Frankfurt.

Wichtig und positiv ist im Entwurf der Arbeitsministerin Andrea Nahles, dass mit der geplanten neuen Regelung ein Wechsel von Leiharbeit in Werkvertragsverhältnisse verhindert wird. „Für die Beschäftigten muss klar sein, auf welcher vertraglichen Grundlage sie in den Betrieben tätig werden und welche Ansprüche sie daraus ableiten können. Alles andere ist Willkür“, sagte Hofmann.

Positiv sei vor allem die gestärkte Rolle der Tarifvertragsparteien im Bereich der Leiharbeit: „Die bisher erreichten tariflichen Regelungen können weitergeführt und auf Grundlage des Gesetzes noch verbessert werden. Damit können wir sowohl den Interessen der Stammbeschäftigten als auch der Leiharbeitnehmer Rechnung tragen“, sagte Hofmann. Die IG Metall werde jetzt so schnell wie möglich mit Gesamtmetall und den Arbeitgeberverbänden IGZ/BAP notwendige Anpassungen vereinbaren. „Wir werden aber auch die Arbeitgeberverbände anderer Branchen auffordern, mit uns endlich die Begrenzung von Leiharbeit und faire Arbeits- und Entgeltbedingungen tarifvertraglich zu regeln. Hierbei unterstützt uns das Gesetz.“

Für die Zeitarbeit ist geplant, dass Betroffene grundsätzlich nur noch 18 Monate eingesetzt werden und nach 9 Monaten den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaften bekommen sollen („Equal Pay“). Die Tarifvertragsparteien können Abweichungen von dieser Regel vereinbaren. Nach der neuesten Fassung des Gesetzentwurfs sollen auch nicht tarifgebundene Unternehmen solche Tarifverträge anwenden können, sofern eine Betriebsvereinbarung vorliegt.

Hofmann betonte außerdem die Bedeutung eines gesetzlichen Einsatzverbots für Leihbeschäftigte als Streikbrecher. „Dies hilft uns in all den Branchen, wo es bisher nicht gelang, tarifliche Regelungen gegen Streikbruch durchzusetzen.“

Positiv seien auch die Klarstellungen zur Abgrenzung des Arbeitnehmerstatus von Soloselbstständigkeit. „Hier hätten wir uns allerdings noch mehr Eindeutigkeit durch klare Kriterien gewünscht.“ Ebenfalls positiv bewertete Hofmann die besseren Informationsrechte und ein Beratungsrecht im Rahmen der Personalplanung bei Fremdvergabe.

Insgesamt blieben die Regelungen zu Werkverträgen hinter dem Erforderlichen zurück, um Missbrauch wirklich wirksam zu verhindern. „Dies war aber schon im Koalitionsvertrag erkennbar“, sagte Hofmann. Die IG Metall werde daher weiter gemeinsam mit den Beschäftigten die oft skandalösen Arbeitsbedingungen in Werkvertragsunternehmen durch Gründung von Betriebsräten und das Ringen um Tarifverträge bekämpfen.

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