Till Bender: Grundsätzlich gilt: Während der Arbeitszeit mit dem Smartphone spielen geht nicht. Man ist ja bei der Arbeit, weil man arbeiten soll. Was davon ablenkt, kann der Arbeitgeber verbieten.
Dann dürfen die Beschäftigten natürlich spielen. Im Zweifel sollte man diese Erlaubnis aber schriftlich haben. Man kann auch nicht einfach davon ausgehen, dass der Arbeitgeber das Spielen duldet – nur weil er es nicht ausdrücklich verboten hat.
In den Pausen soll man sich erholen. Da kann man grundsätzlich machen was man will. Aber auch hier gibt es Grenzen: Wenn etwa die Sicherheit am Arbeitsplatz gefährdet wird.
An gefährlichen Arbeitsplätzen, zum Beispiel in einer Montagehalle, müssen die Arbeitsschutzregeln eingehalten werden – auch, wenn man dort gerade Pause macht. Bitte den gesunden Menschenverstand einschalten: Läuft ein Kollege zwischen Fließbändern umher und schaut nur auf sein Handydisplay, sollte man ihn ansprechen und warnen.
Das Verbot der App ist gerechtfertigt. Firmenhandys sind Arbeitsmittel und Eigentum des Arbeitgebers. Er kann dafür Regeln aufstellen. Volkswagen hat ein berechtigtes Interesse daran, das Firmenhandys vor Datenklau geschützt sind.
Das halte ich für schwer durchsetzbar, zumindest in Pausenräumen wird man das Spielen wohl nicht verbieten können. Aber grundsätzlich hat der Arbeitgeber hier das Hausrecht. Wenn ein Betriebsrat besteht, ist er aber bei einem solchen Verbot zu beteiligen, weil ein Spielverbot eine Frage der Ordnung im Betrieb ist.
Mein Rat an alle Beschäftigten: Wenn der Arbeitgeber klar gemacht hat, dass Pokemon-Jagd auf dem Werksgelände nicht erwünscht ist, sollte man sich daran halten. Wegen eines Spiels sollte man keine Abmahnung riskieren.
Die Spiel-App Pokémon Go ist vielen Unternehmen ein Dorn im Auge. Durch das Teilen von Fotos und Video-Sequenzen aus dem Spiel können Dritte Einblick in die Umgebung eines Spielers erhalten. Dadurch könnten vertrauliche Informationen aus einem Betrieb nach außen getragen werden. Außerdem lokalisiert die App ständig den Standort der Spieler – aus Datenschutzsicht bedenklich.
Kann man den Chef mit Emojis beleidigen? Ratgeber: Was einmal im Netz ist, bleibt meist auch drin Pivat im Internet während der Arbeitszeit – erlaubt oder nicht?