Duale Ausbildung: So gelingt der Start im Betrieb

Angekommen im Arbeitsalltag und doch noch ganz am Anfang – der Ausbildungsstart wirft bei vielen Fragen auf. Hier gibt es Tipps, wie der Einstieg im Betrieb gelingt.

1. September 20181. 9. 2018


Betrieb statt Schulbank, Urlaubstage statt Ferien und dazu eine feste Vergütung – mit dem Ausbildungsstart ändert sich vieles. Gerade zu Beginn stapeln sich bei Neueinsteigern daher die Fragen: Wo steht, wie viel Geld ich bekomme? Wie lange dauert die Probezeit? Was ist, wenn ich krank bin? Wie sieht es mit Überstunden aus? Wann ist Berufsschule?

Illustration Ausbildungsstart - Duale Ausbildung

Illustration: Martina Hillemann


Ausbildungsvertrag

Antworten liefert schon der Ausbildungsvertrag, der spätestens am ersten Arbeitstag vorliegen muss. Darin ist festgelegt, wann die Ausbildung beginnt, wie lange sie dauert und wie hoch die Vergütung ist. Es wird zudem beschrieben, wie lange wöchentlich gearbeitet wird, wie viele Urlaubstage es gibt und was der Auszubildende lernen soll. Der Ausbildungsplan des Betriebs und die gesetzliche Ausbildungsordnung legen Inhalte, Ablauf und Prüfungsanforderungen genauer fest.

Im Ausbildungsvertrag ist auch die Probezeit geregelt: Sie dauert mindestens einen, höchstens aber vier Monate. In dieser Phase können Auszubildende prüfen, ob Beruf und Betrieb zu ihnen passen. Währenddessen dürfen beide Seiten den Ausbildungsvertrag ohne Angabe von Gründen und ohne Frist kündigen.

Gerade zu Beginn achten Auszubildende daher am besten darauf, Fallstricke und Fettnäpfchen zu umgehen. Weil es häufig schwer ist, den ersten Eindruck zu korrigieren, sollten Auszubildende pünktlich sein und die übliche Anrede der Vorgesetzten verwenden. Fehlverhalten kann der Chef mit einer Abmahnung rügen. Nicht jede Abmahnung ist aber gerechtfertigt. In jedem Fall sollten sich betroffene Mitglieder von der Jugend- und Auszubildendenvertretung, dem Betriebsrat oder der IG Metall vor Ort beraten lassen.


Kenne Deine Rechte

Es ist wichtig, seine Rechte zu kennen, um schnell Fuß zu fassen und nicht ausgenutzt zu werden. Auszubildende müssen beispielsweise keine Überstunden machen – es sei denn, diese dienen der Ausbildung und ein Ausbilder ist im Betrieb anwesend.

Akkordarbeit von Minderjährigen verbietet das Jugendarbeitsschutzgesetz. Ausnahmen können möglich sein – beispielsweise, wenn nur so ein Ausbildungsziel erreicht werden kann. Hierzu schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz allerdings eine fachkundige Aufsicht vor.

Minderjährige dürfen zudem zwischen 20 und 6 Uhr nicht arbeiten – das steht ebenfalls im Jugendarbeitsschutzgesetz. Volljährige Auszubildende betrifft diese Einschränkung in Sachen Nachtarbeit nicht.

In vielen Berufen ist das Tragen von Schutzkleidung vorgeschrieben, die der Arbeitgeber ebenso wie das erforderliche Werkzeug kostenfrei zur Verfügung stellen muss. Die persönliche Schutzaus­rüstung soll vor Gefahren im Betrieb schützen. Zur Schutzkleidung zählen etwa Gehörschutz, spezielle Handschuhe, Sicherheitsschuhe und Schutzhelme.

Auszubildende haben Rechte, aber auch Pflichten. Sind sie krank, müssen sie den Betrieb am ersten Tag informieren. Die Krankmeldung muss spätestens am dritten Tag vorliegen. Der Chef darf jedoch auf keinen Fall die Vergütung kürzen, wenn Auszubildende krank sind. Sollten sie an einem Berufsschultag krank werden, müssen Arbeitgeber und Berufsschule informiert werden.

Im Berichtsheft, auch Ausbildungsnachweis genannt, schreiben Neueinsteiger auf, was sie gemacht und gelernt haben. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle für den Beruf notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln. Weil das Berichtsheft Bestandteil der Ausbildung ist, dürfen Auszubildende es während der Arbeitszeit schreiben. Der Ausbilder sollte das Heft regelmäßig durchsehen und unterschreiben, denn das ist eine Zulassungsvoraussetzung für Prüfungen. Auszubildende können die Hefteinträge auch digital führen.

Ein wichtiger, verpflichtender Teil der dualen Ausbildung findet in der Berufsschule statt. Für diese Phase, ob am Block oder an einzelnen Wochentagen, muss der Arbeitgeber bezahlt freistellen. Dafür darf den Auszubildenden auch kein Urlaub abgezogen werden und sie müssen die Berufsschulzeit nicht im ­Betrieb nachholen. Gleiches gilt für ­Prüfungen oder Bildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebs. Für jeden Aus­bildungsberuf gibt es einen eigenen ­Lehrplan für den Berufsschulunterricht. Ziel ist es, den Auszubildenden insbesondere theoretisches, aber auch praktisches Wissen beizubringen.

Während der Ausbildung gibt es in der Regel zwei Prüfungsbestandteile: Die Zwischenprüfung legen Auszubildende ungefähr nach der Hälfte der Zeit ab; der Abschlusstest folgt am Ende. Welche Art von Tests – theoretische, praktische und/oder mündliche – Auszubildende machen müssen, hängt von der jeweiligen Ausbildungsordnung ab. Nicht bestandene Prüfungen können zweimal wiederholt werden. Wer diese besteht, erhält ein staatlich anerkanntes Zeugnis.


Tipp 1: Keine Arbeit vor der Berufsschule

Auszubildende müssen vor der Berufsschule nicht noch in den Betrieb – es sei denn, der Unterricht beginnt erst nach 9 Uhr. Und nach der Berufsschule? Wenn Du unter 18 Jahre alt bist und mindestens fünf Unterrichtsstunden mit mindestens 45 Minuten am Tag im Blockunterricht hast, darf Dein Betrieb das nicht verlangen. Bei Volljährigen werden an Berufsschultagen oder bei Blockunterricht die Zeitstunden angerechnet. Ist die tägliche Arbeitszeit (laut Ausbildungsvertrag) noch nicht überschritten, kann der Arbeitgeber den Auszubildenden auffordern, noch in den Betrieb zu kommen.


Tipp 2: Berufsausbildungsbeihilfe

Wer während der Erstausbildung nicht mehr bei den Eltern wohnt, kann unter Umständen Berufsausbildungsbeihilfe bekommen. Wie hoch diese ausfällt, hängt unter anderem von der Aus­bildungsvergütung und dem Einkommen der Eltern ab. Wer einen Antrag stellen möchte, sollte sich an die Arbeitsagentur vor Ort wenden.

Mehr Informationen unter: arbeitsagentur.de


Tipp 3: Konflikte offen ansprechen

Probleme mit Kollegen? Auf sie zugehen und die Konflikte offen ansprechen, dabei sachlich und fair bleiben. Kraftausdrücke vermeiden. Lassen sich die Probleme trotzdem nicht lösen, solltest Du die Jugend- und Auszubildendenvertretung ansprechen. Auch bei Ärger mit Vorgesetzten oder in der Berufsschule steht Dir die JAV mit Rat und Tat zur Seite – gemeinsam mit Betriebsrat und IG Metall.

Kontakt zur IG Metall

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