26. März 2024
Als Betriebsrat die Initiative ergreifen
Mit Weiterbildung Jobs sichern: So funktioniert die neue Förderung
Arbeitsplätze sichern, Chancen eröffnen: Ab April bietet das Aus- und Weiterbildungsgesetz zwei neue Fördermöglichkeiten für die betriebliche Weiterbildung. Dahinter steckt eine Idee der IG Metall. Wie die Förderung funktioniert – und wie Betriebsräte sie nutzen können.

Manchmal braucht eine gute Idee ein bisschen Zeit, bis sie Realität wird. Im Jahr 2019 hat die IG Metall zum ersten Mal ein sogenanntes Transformations-Kurzarbeitergeld („Trafo-KuG“) vorgeschlagen.

Unser Ziel:
Die Umbrüche in der Industrie gestalten, Beschäftigung aktiv sichern, den Kolleginnen und Kollegen neue Perspektiven verschaffen. 


Weiterbildung kann dafür ein Schlüssel sein. Unternehmen sollen Beschäftigte nicht einfach vor die Tür setzen, wenn deren Aufgaben sich verändern oder wegfallen. Stattdessen sollen Belegschaften die Möglichkeit erhalten, sich für neue Tätigkeiten fit zu machen – auch wenn das Geld und Zeit kostet. Die Ampel-Koalition hat die IG Metall-Idee aufgegriffen, mit dem „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“. Zum 1. April treten nun die wichtigsten Fördermöglichkeiten aus diesem Gesetz in Kraft. Die betriebliche Weiterbildung wird damit einfacher – für einzelne Beschäftigte und für ganze Teile von Belegschaften.

Wir erklären, wie ihr die Förderung im Betrieb nutzen könnt: Mit einem Erklärfilm, einem FAQ und einer Präsentation. 
(Und wir arbeiten an einer Muster-Betriebsvereinbarung, die wir Euch hoffentlich bald zur Verfügung stellen können.)


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