Arbeitsgestaltung
Homeoffice: So bleibt die Arbeit sicher und gesund

Die Zahl der Coronavirus-Infektionen in Deutschland steigt. Viele Unternehmen schicken Beschäftigte, bei denen es möglich ist, ins Homeoffice. Nicht überall aber wird es fest eingerichtete Telearbeitsplätze geben. Worauf Beschäftigte achten sollten, damit die Arbeit von daheim sicher und gesund ist.

18. März 202018. 3. 2020


In diesen Tagen erleben Hunderttausende Kolleginnen und Kollegen einen völlig neuen Arbeitsalltag: Ausgestattet mit Laptop und Handy sollen sie nun ihre Arbeit zu Hause erledigen. Die Arbeit im Homeoffice, die mehr und mehr Betriebe ihren Beschäftigten ermöglichen, ist wichtig, weil sie dazu beiträgt, soziale Kontakte zu reduzieren. Auf diese Weise, das ist die Hoffnung, soll die grassierende Corona-Pandemie, so gut und effektiv es irgend geht, eingedämmt werden. Die Geschwindigkeit der Neuinfektionen soll verlangsamt werden.


Wie unterscheiden sich Telearbeit, mobile Arbeit und Homeoffice?

Wenn vorhanden, dann ist der fest eingerichtete Telearbeitsplatz der beste Ort zum Arbeiten. Im Unterschied zum mobilen Arbeiten, das nicht an einem Ort gebunden ist und überall, also auch zu Hause stattfinden kann, ist Telearbeit an einen festen Platz gebunden: Der Arbeitgeber richtet dem Beschäftigten dafür einen Arbeitsplatz in seinem Privatbereich ein. Er stellt eine funktionierende technische Ausstattung bereit und übernimmt die Kosten. Zudem gilt für Telearbeit die Arbeitsstättenverordnung. Sie verpflichtet den Arbeitgeber, auch zu Hause eine Gefährdungsanalyse bei der erstmaligen Beurteilung des Arbeitsplatzes vorzunehmen. Im Homeoffice ist beides möglich. Beschäftigte können hier sowohl mobil als auch an einem fest eingerichteten Platz arbeiten.

In der jetzigen Situation, davon ist auszugehen, werden nur die allerwenigsten Beschäftigten in einem komplett eingerichteten Telearbeitsplatz arbeiten können – und längst nicht alle Kolleginnen und Kollegen werden ein eigenes, abschließbares Arbeitszimmer mit Schreibtisch und Bürostuhl zur Verfügung haben.


Homeoffice: Was muss ich beim Einrichten beachten?

Aber auch wenn der heimische Küchentisch als Lösung herhalten muss, können Beschäftigte die Arbeit sicher und entspannt gestalten. Wichtig für die Arbeit im Home-Office ist es deshalb, folgende Tipps zu beherzigen.

  • Gerät so aufstellen, dass möglichst keine Fenster oder Lichtquellen sich darin spiegeln oder ins Gegenlicht geschaut werden muss. Tageslicht kommt am besten von der Seite.
  • Der Abstand zum Bildschirm sollte 50-70 cm betragen.
  • Separate Tastatur, Maus und wenn vorhanden auch einen separaten Bildschirm für Arbeiten am Notebook nutzen, da sie eine ergonomischere Arbeitshaltung ermöglichen.
  • Am besten schaut man entspannt von oben auf den Bildschirm herab, so als würde man ein Buch lesen. Für optimales Sehen sollte der Monitor so weit nach hinten geneigt sein, dass der Blick senkrecht auf den Bildschirm trifft. So ist sichergestellt, dass der Kopf beim Blick auf den Monitor leicht gesenkt ist, was Verspannungen vorbeugt.
  • Öfter die Sitzhaltung ändern und Bewegungspausen machen, um Verspannungen im Rücken vorzubeugen.

 

(Weitere wertvolle Tipps, wie der eigene Arbeitsplatz ergonomisch eingerichtet werden kann, finden sich hier.)


Muss ich im Homeoffice ständig erreichbar sein?

Keine Frage: Arbeiten im Homeoffice, wo immer es irgend geht, ist in der jetzigen Situation extrem wichtig. Mobile Arbeit im Homeoffice birgt allerdings auch Risiken wie ständige Erreichbarkeit und Arbeitszeiten ohne Grenzen. Zwar muss auch mobile Arbeit grundsätzlich den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes genügen. Der Arbeitgeber ist aber anders als bei der Telearbeit nicht dazu verpflichtet, das zu überprüfen.

Mobil von daheim aus zu arbeiten bedeutet nicht, rund um die Uhr zur Verfügung zu stehen. Auch wer außerhalb des Büros arbeitet, muss die gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitszeit einhalten. Dazu gehören unter anderem die tägliche Höchstarbeitszeit von in der Regel 8 Stunden und die wöchentliche von 48 Stunden.

Homeoffice-Verordnung: Das sind die neuen Regeln

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