Gesetzlicher Mindestlohn
Im Gleichschritt mit den Tariflöhnen wachsen

Am 2. April hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum Mindestlohn beschlossen. Wenn ihn im Sommer der Bundestag absegnet, gilt er ab 1. Januar 2015. Ab dann dürfen Arbeitnehmer nicht mehr für weniger als 8,50 Euro in der Stunde beschäftigt werden. Gut für alle, die weniger verdienen.

4. April 20144. 4. 2014


Wenn im Januar nächstes Jahr der gesetzliche Mindestlohn kommt, erhalten rund 6,6 Millionen Menschen mehr Geld. Das hat das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) errechnet. Profitieren werden davon vor allem Junge unter 25, von denen zurzeit 56,7 Prozent mit Niedriglöhnen abgespeist werden. Außerdem Beschäftigte ohne Ausbildung, von denen 46,6 Prozent von Niedriglöhnen leben, Frauen (30,8 Prozent) und Ostdeutsche 29,3 Prozent).


Junge benachteiligt

Dass die Regierungsparteien den Mindestlohn nach langem politischen Streit und immer noch heftigem Widerstand aus der Wirtschaft jetzt auf den Weg bringen wollen, freut die Gewerkschaften. Auch die IG Metall. Allerdings kritisiert sie, dass Jugendliche unter 18 Jahren ausgenommen werden sollen. „In unseren Tarifabschlüssen haben wir Lohnabschläge, die junge Leute diskriminieren, abgeschafft“, sagt Jörg Hofmann, der Zweite Vorsitzende der IG Metall. „Und jetzt soll die Ungleichbehandlung durch den Mindestlohn zurückkehren?“


Weitere Ausnahmen

Grundsätzlich soll der Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 gelten. Ausgenommen bleiben Auszubildende und ehrenamtlich Tätige. Aber es gibt noch weitere Ausnahmen: Beschäftigte, die zuvor lange arbeitslos waren, sollen in den ersten sechs Monaten keinen Mindestlohn erhalten. Eine solche Regelung findet sich in keinem anderen europäischen Staat, in dem Mindestlöhne gezahlt werden. Bei Praktikantinnen und Praktikanten wird unterschieden: Ist das Praktikum während der Schule oder Ausbildung oder einer geförderten Weiterbildung, soll es keinen Mindestlohn geben. Bei freiwilligen Praktika aber doch; so soll verhindert werden, dass sie als Billigjobs missbraucht werden.


Mindest- und Tariflöhne

Für tarifvertraglich geregelte Mindestentgelte unter 8,50 Euro gilt eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2016. Voraussetzung ist aber, dass diese niedrigeren Löhne auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes allgemeinverbindlich sind. Danach sind auch hier 8,50 Euro fällig. Niedrigere Tariflöhne, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, sind ab 1. Januar 2015 unwirksam. In den Branchen, in denen die IG Metall die Tarifverträge abschließt, liegen die niedrigsten Tarifentgelte meist weit über dem geplanten gesetzlichen Mindestlohn. Darum spielt der gesetzliche Mindestlohn bei ihnen kaum eine Rolle. Zu den wenigen Ausnahmen gehören einige Handwerksbranchen, Großwäschereien und Bekleidungsunternehmen. Aber bei den meisten von ihnen stehen die untersten Entgeltgruppen nur noch auf dem Papier. Bezahlt wird kaum jemand mehr danach.


Höherer Mindestlohn

Da die Löhne insgesamt regelmäßig steigen, soll das auch für den Mindestlohn gelten. Um wie viel er angehoben wird, soll einmal pro Jahr eine Kommission entscheiden, in der gleich viele Vertreter der Arbeitgeber und der Gewerkschaften sitzen. Zum ersten Mal soll sie 2018 eine Erhöhung beschließen. Das ist viel zu spät ist, kritisieren die Gewerkschaften. Damit würde der Mindestlohn weit hinter den Löhnen insgesamt herhinken; denn die Tariflöhne sind bis 2018 schon mehrfach gestiegen und genauso die Verbraucherpreise.

 

Keine Ersatz-Tarifpolitik

Die IG Metall fordert, dass die Kommission die Mindestlöhne grundsätzlich an die durchschnittlichen Tariferhöhungen in der Gesamtwirtschaft anpassen muss. Im Gesetzentwurf steht zwar, dass sich die Kommission an der allgemeinen tariflichen Entwicklung orientieren soll, damit sich der Abstand zwischen Tarifentgelten und gesetzlichem Mindestlohn nicht vergrößert. Aber bindend soll das nicht sein. Und so besteht die Gefahr, dass die Kommission selber entscheidet, wie stark der Mindestlohn steigt. Damit würde die kleine Runde etwas tun, für das sie nicht zuständig ist: Sie würde Ersatz-Tarifpolitik machen. Ohne die Verfahren, die zu Tarifpolitik gehören, wie Diskussion der Forderung unter den betroffenen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, Verhandlungen und möglichen Streikandrohungen. „Die Kommission darf Lohnerhöhungen nicht durch eine eigene Ersatztarifpolitik vorprägen“, sagt Jörg Hofmann, „Wenn sie den Mindestlohn anhebt, muss sie den vorangegangenen Tariferhöhungen folgen.“


Haltelinie nach unten

Der gesetzliche Mindestlohn soll der Ausbreitung von Niedriglöhnen entgegenwirken. Von ihm profitieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keine Tariflöhne erhalten, weil ihre Arbeitgeber sich weigern, sich an Tarife zu binden und die Gewerkschaften in den Betrieben zu wenige Mitglieder haben, um sie unter Druck zu setzen, Tarifverträge abzuschließen. Außerdem kann der Mindestlohn dem Unterbietungswettbewerb bei den Löhnen einen Riegel vorschieben. Er ist eine Haltelinie, die den Fall nach unten stoppt.


Kein Ersatz für gute Tarifverträge

Klar ist aber, dass der Mindestlohn kein Ersatz für eine gute Tarifpolitik sein kann. Seit Jahren sinken in der Gesamtwirtschaft die Reallöhne, also die Löhne nach Abzug der gestiegenen Verbraucherpreise. 2013 zum Beispiel stiegen die Arbeitseinkommen der Beschäftigten insgesamt um 1,3 Prozent, die Verbraucherpreise aber um 1,5 Prozent, die Reallöhne gingen also um 0,2 Prozent zurück. Ursache dafür ist nicht die Tarifpolitik. Denn wo die Tarifentgelte gezahlt werden, stiegen die Reallöhne. 2013 erhöhten sich die Tarifentgelte in der gesamten Wirtschaft um 2,4 Prozent, in der Metallindustrie sogar um. 3,1 Prozent. Nur Tarifverträge sorgen für faire Löhne, die die Beschäftigten am wirtschaftlichen Zuwachs angemessen beteiligen. Außerdem regeln nur sie Arbeitszeiten, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und -tage, die Übernahme junger Leute nach der Ausbildung und vieles mehr.

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