Betriebliche Flexibilität
Flexibilität braucht einen fairen Ausgleich

Flexible Arbeitszeiten sind eine feine Sache. Aber sie darf sich nicht nur einseitig an den betrieblichen Erfordernissen orientieren. Flexibilität ist keine Einbahnstraße. Deshalb fordert die IG Metall, dass die Beschäftigten selbstbestimmter über ihre Zeit verfügen können.

24. Juni 201524. 6. 2015


Noch schnell den Auftrag zum Abschluss bringen, die Presseerklärung zu Ende formulieren oder in die Sitzung gehen, die eigentlich nach Arbeitsende erst beginnt. Immer häufiger werden Arbeitszeiten ausgedehnt oder verlagert – nicht selten sogar ins Wochenende hinein. Unabhängig davon, ob ein anderer Mitarbeiter ausfällt oder plötzlich ein dringender Auftrag reinkommt – die Beschäftigten sind fast immer bereit, kurzfristig umzudisponieren und einzuspringen.

Die Beschäftigten sind bereit, sich flexibel auf betriebliche Erfordernisse einzustellen und können damit auch in hohem Maße umgehen. Für viele ist es selbstverständlich zuzupacken. Das belegen die Ergebnisse der IG Metall-Befragung 2013 unter einer halben Million Beschäftigten. Drei von vier Befragten gaben an, dass sie mit Flexibilität gut umgehen könnten und damit kein Problem haben. Allerdings haben sie den Anspruch, dass die Flexibilitätswünsche des Unternehmens nicht dazu führen dürfen, dass die Arbeit das Privatleben stark beeinträchtigt.

Für eine angemessene Gegenleistung

Als Ausgleich zum Flexibilitätswunsch ihres Arbeitsgebers erwarten die Mitarbeiter verbindliche Rahmenbedingungen. Sie fordern

 

  • mehr Sicherheit durch Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung (für 57 Prozent sehr wichtig, für 36 Prozent wichtig),
  • einen finanziellen Ausgleich durch Entgeltzuschläge (sehr wichtig für jeden zweiten Befragten, für 38 Prozent wichtig),
  • klar festgelegte Fristen, in denen der Arbeitgeber Mehrarbeit oder veränderte Arbeitszeiten ankündigen muss. Denn die Beschäftigten wollen sich darauf einstellen können (für 87 Prozent wichtig beziehungsweise sehr wichtig),
  • einen Freizeitausgleich (für über 90 Prozent der Befragten wichtig oder sehr wichtig).
 


Die Ergebnisse der Befragung zeigen ganz deutlich: Flexibilität ist keine Einbahnstraße. Im Mittelpunkt sollten nicht nur die betrieblichen Erfordernisse stehen, sondern auch die persönlichen und familiären Wünsche der Mitarbeiter. Die IG Metall nimmt die Arbeitszeitbedürfnisse der Beschäftigten ernst und wird sie mithilfe ihrer Betriebsräte in betrieblichen Vereinbarungen oder in der Tarifpolitik berücksichtigen.
 

Passgenaue Lösungen finden

Beispiele aus den Unternehmen gibt es. So regelt eine Betriebsvereinbarung bei dem Autozulieferer Bosch mobiles Arbeiten. Danach werden alle Arbeitszeiten auch außerhalb des Betriebs erfasst und bezahlt. Flexibel reagiert etwa der Schienenfahrzeugbauer Bombardier Transportation auf die Arbeitszeitwünsche seiner Beschäftigten, wenn sie beispielsweise wegen ihrer Kinder oder Pflegeaufgaben verkürzt arbeiten müssen. Und bei Quioptiq im bayerischen Regen gibt es die Möglichkeit des zeitversetzten Arbeitsbeginns für Mütter, die ihre Arbeitszeitwünsche mit dem Betriebsrat und der Personalleitung abstimmen.

Die IG Metall will, dass die Beschäftigten selbstbestimmter über ihre Zeit verfügen können. Dazu müssen die Betriebe die Rahmenbedingungen verändern. Es müssen betrieblich passgenaue Vereinbarungen bei der Zeiterfassung, dem Zeitausgleich oder der finanziellen Vergütung der geleisteten Arbeitszeit geschlossen werden. Eine Patentlösung dafür gibt es nicht. Die IG Metall unterstützt die betrieblichen Interessenvertreter dabei, in der Praxis die richtige Regelung zu finden.

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