31. Januar 2014
Pressemitteilung Nr. 05/2014
IG Metall begrüßt Mindestlöhne für Wäschereibranche

Frankfurt am Main – Die IG Metall hat die Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Mindestlohn für die Wäschereidienstleistung im Objektkundengeschäft begrüßt.

Die Mindestlohnverordnung aus dem Jahre 2009 lief zum 31. März 2013 aus. Im Herbst 2013 verständigten sich die Tarifvertragsparteien auf einen neuen Tarifvertrag und stellten gemeinsam Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit beim BMAS.

Die neue Regelung sieht folgende Mindestlöhne vor:

West Ost
ab 31. Januar 2014 8,25 € 7,50 €
ab 01. Oktober 2014 8,50 € 8,00 €
ab 01. Juli 2016 8,75 € 8,75 €

Der Mindestlohn gilt nicht nur für alle Wäschereibetriebe, sondern auch für beauftragte Subunternehmer und Beschäftigte aus dem Ausland, die in Deutschland eingesetzt werden.

„Mit dem Mindestlohn wird Lohndumping und dem ruinösen Wettbewerb in der Branche zumindest teilweise ein Riegel vorgeschoben“, sagte Jörg Hofmann, Zweiter Vorsitzender der IG Metall, am Freitag in Frankfurt. „Es ist gerade für die Wäschereien gut, dass wir jetzt diese Vereinbarung haben. Damit haben die Beschäftigten unmittelbar Anspruch auf eine finanzielle Verbesserung. Von der neuen Regelung profitieren insbesondere Frauen. Rund 80 Prozent der Beschäftigten in der Branche sind weiblich.“


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