11. Juni 2010
Der Rechtsfall: Fernsehen am Arbeitsplatz
Entweder arbeiten oder Fußball gucken
Heute startet die Fußball-Weltmeisterschaft. Viele Beschäftigte wollen ihre Mannschaft anfeuern. Doch welche Spielregeln gelten, wenn man während der Arbeitszeit Fußball gucken oder hören möchte?

Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Betrieb keine Erlaubnis und Gelegenheit, Fernsehen zu gucken. Vielleicht macht der Arbeitgeber bei der Weltmeisterschaft eine Ausnahme – er muss es aber nicht.

Nur wer üblicherweise ein Fernsehgerät am Arbeitsplatz stehen hat, kann davon ausgehen, dass er auch während der Arbeitszeit nebenher einen Blick auf die Mattscheibe werfen darf.


Zuhören erlaubt

Ist es Beschäftigten auch sonst erlaubt, am Arbeitsplatz Radio zu hören, dürfte es für den Chef keinen Grund geben, dies ausgerechnet während der WM zu verbieten. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Beschäftigte ihre Arbeitspflicht auch beim Radiohören ordnungsgemäß erfüllen. Und zwar dann, wenn sie konzentriert, zügig und fehlerfrei arbeiten. Deshalb stehen die Chancen gut, ein Radio auch während der WM genehmigt zu bekommen. Für das BAG zählt Radiohören oder dessen Verbot zur Ordnung im Betrieb, die mitbestimmungspflichtig ist.

Will der Chef das Radio verbieten, hat der Betriebsrat darüber mitzureden. Die gleichen Regeln gelten grundsätzlich auch für das Sehen und Hören via Internet. Zudem sollten Beschäftigte darauf achten, welche Vereinbarungen zur pivaten Internetnutzung im Betrieb gelten.


Hoch die Flaschen

Das fast obligatorische Bierchen zum Spiel hat am Arbeitsplatz allerdings nichts zu suchen. Selbst wenn es zur WM eine Ausnahme im Betrieb gibt, sollten Metaller aufpassen, keinen über den Durst zu trinken. Auch Restalkohol vom Vorabend kann sich auf die Arbeitsleistung auswirken, so dass in beiden Fällen arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen können.


Fan-Trikot statt Schutzanzug?

Gleiches gilt für die Kleiderordnung: Auch während der Fußball-Weltmeisterschaft müssen Beschäftigte ihre persönliche Schutzausrüstung tragen oder sich branchenüblich kleiden. Das Fan-Trikot also besser erst nach Feierabend überziehen.


zu unserer Rubrik Arbeitsrecht Tipps vom Rechtsschutz-Experten: Recht so!

Neu auf igmetall.de

    Link zum Artikel