21. Juli 2025
Leiharbeit
Neue Tarifverträge in der Leiharbeit setzen ab 2026 einheitliche Regeln
Am 1. Januar 2026 treten neue Tarifverträge in der Leiharbeit in Kraft, schon am 1. August 2025 gilt eine neue Textform-Regelung. Die zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und dem Arbeitgeberverband GVP verhandelten Tarifverträge vereinheitlichen die Regelungen der früheren Verbände iGZ und BAP.

Im Nachgang der Fusion der beiden Leiharbeitgeberverbände iGZ und BAP zum Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) zum 1. Dezember 2023 hat die DGB-Tarifgemeinschaft mit dem GVP nun neue Tarifverträge abgeschlossen. Dies betrifft den Manteltarifvertrag, den Entgeltrahmentarifvertrag und den Entgelttarifvertrag. Letzterer sowie die Branchenzuschlagstarifverträge wurden zum 30. September 2025 gekündigt und werden ab Sommer in der Tarifrunde Leiharbeit neu verhandelt.

Die neuen Tarifverträge vereinheitlichen die Regelungen der gültig gebliebenen Tarifverträge mit iGZ und BAP und lösen sie zum 1. Januar 2026 ab. Die neuen Tarifverträge GVP enthalten sowohl Vorschriften aus den bisherigen iGZ- und BAP-Tarifverträgen, als auch einige neue Regelungen. Für manche der alten Regelungen gelten Übergangsfristen. Bereits ab 1. August 2025 gilt eine neue Regelung zur Textform von Arbeitsverträgen.

Eine Übersicht über wichtige Änderungen für Beschäftigte in Leiharbeit findet Ihr im öffentlich Bereich unserer Webseite.

Dazu sind für Aktive in den Einsatzbetrieben noch zwei Regelungen relevant:

Für Hauptamtliche und Aktive haben wir wichtige (Hintergrund-) Informationen in einem FAQ zusammenfasst

Nach Abschluss der anstehenden Tarifrunde in der Leiharbeit zu den Entgelten und Branchenzuschlägen stellen wir eine neue Tarifsammlung bereit. 


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