IG Metall-Seminare und Bildung für Betriebsräte
Bildung für Betriebsräte – passgenau, flexibel, strukturiert

Die meisten Betriebsräte sind Mitglieder der IG Metall. Als größter Anbieter von Seminaren ist die Gewerkschaft ein verlässlicher Partner für betriebliche Interessenvertreter. In sieben eigenen Bildungszentren und unzähligen regionalen Bildungsveranstaltungen sind Weiterbildungen möglich

11. November 201511. 11. 2015


Die erste Anlaufstelle bei Problemen im Betrieb sind meist Betriebsräte, Jugend- und Auszubildendenvertreter (JAV) oder Schwerbehindertenvertreter (SBV). Ob Entgelt- oder Arbeitszeitgestaltung, Gesundheitsschutz, Weiterbildung und Qualifizierung, Leiharbeit, Werkverträge, Datenschutz oder sichere Beschäftigung ― sie gestalten die Arbeitsbedingungen und engagieren sich für die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer und Auszubildenden in allen wesentlichen Belangen rund um den Job.


Welche Anliegen und Fragen auch immer aktuell sind ― die IG Metall bietet die passenden Seminare. Deshalb ist sie auch die erste Bildungsadresse von Betriebsratsmitgliedern. Die IG Metall-Seminare beinhalten nicht nur juristisches Fachwissen. Sie bieten zusätzlich betriebs-, tarif- und wirtschaftspolitische Handlungskompetenz aus einem Netzwerk von über 155 IG Metall-Verwaltungsstellen mit mehr als 650 hauptamtlichen Betriebsbetreuern vor Ort.

BR kompakt: Das Wesentliche im Auge behalten

Vor allem für Neugewählte ist es wichtig, sich schnell fit zu machen für die neuen Aufgaben als Betriebsrat und sich dabei auf das Wesentliche zu konzentrieren. Mit dem Ausbildungsgang „ BR kompakt“ gibt es von der IG Metall die perfekte Einstiegshilfe in eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit. Die Seminare knüpfen an das regionale Einführungsseminar für Betriebsräte (BR I) vor Ort an und vermitteln fachliches, methodisches und gewerkschaftspolitisches Know-how für die Betriebsratsarbeit. Dabei können die Arbeitnehmervertreter die einzelnen Seminarmodule von BR kompakt flexibel nach ihren persönlichen und betrieblichen Bedürfnissen zusammenstellen.
 

Rechtlich garantierter Bildungsanspruch

Mitglieder von Betriebsräten, Jugend- und Auszubildendenvertreter sowie Schwerbehindertenvertreter haben nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einen besonderen Anspruch auf Bildung, um sich das notwendige Wissen für ihre Arbeit als Interessenvertreter anzueignen. Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 37 Abs. 2 und § 40 Abs.1 BetrVG muss der Arbeitgeber die Arbeitnehmervertreter für alle Grundlagenseminare mit Entgeltfortzahlung freistellen und die Kosten für Schulungen übernehmen.

Dazu gehören Seminare mit folgenden Inhalten:

  • grundlegende Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht,
  • ausreichende Kenntnisse in tariflichen Fragen,
  • allgemeine wirtschaftliche Kenntnisse,
  • rechtliche Kenntnisse sowie alle Themen, um die Aufgaben als Interessenvertreter zu erfüllen.


Bündnis gewerkschaftlicher Bildungsträger

Die IG Metall arbeitet im Bündnis gewerkschaftlicher Bildungsträger „Betriebsrat und Tat“ eng mit anderen Gewerkschaften zusammen. So decken alle acht Bildungsträger und ihre Partner die Qualifizierung von Betriebsräten in allen Branchen Deutschlands ab. Dazu kommen die praxisnahen branchenübergreifenden Bildungsangebote. Die Schulungsstandorte bieten optimale Lernbedingungen, viele bieten eine Kinderbetreuung an und haben ein eigenes Kulturprogramm. So können sich die Interessierten aus einem flächendeckenden Netz von Seminarstandorten gezielt den Seminarort in der Stadt oder Region auswählen, der ihren Bedürfnissen entgegenkommt.