Behindertenpolitik der IG Metall
Integration in Beruf und Gesellschaft
Behinderte Menschen haben ein Anspruch auf selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe an der Lebens- und Arbeitswelt. Ihre Situation auf dem Arbeitsmarkt ist allerdings nicht barrierefrei. In den vergangenen Jahren hat sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt negativ entwickelt. In Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind laut Sozialgesetzbuch fünf Prozent der Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen.
Das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) regelt die Rechte und Leistungsansprüche behinderter Menschen im Arbeitsleben und in der Gesellschaft. Gemäß Paragraf 81 dürfen Arbeitgeber schwerbehinderte Beschäftigte nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligen. Außerdem müssen sie ihnen einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, der sie in ihren Fähigkeiten und Kenntnisse weiterentwickelt. Für schwerbehinderte Beschäftigte muss die Arbeitsstätte behinderungsgerecht eingerichtet und mit notwendigen technischen Arbeitshilfen ausgestattet sein. Bei innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen gilt es, sie bevorzugt zu berücksichtigen und die berufliche Weiterbildung zu erleichtern. Wenn es der Grad der Behinderung erfordert, soll eine Teilzeitbeschäftigung ermöglicht werden.
Die IG Metall fördert mit den Betriebsräten und den Schwerbehindertenvertretungen die wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Interessen der Beschäftigten. Somit können Vorurteile abgebaut und behinderte Menschen in ihrer Selbstbestimmung gestärkt werden.
IG Metall*
Interessen erfolgreich durchsetzen.
Hilfen und Tipps zum Arbeitsplatzerhalt
Die Initiative "job" des Bundes- ministeriums für Arbeit und Soziales engagiert sich für die Ausbildung und Beschäftigung behinderter Menschen sowie für betriebliche Prävention.
Ein Kooperationsprojekt von IG Metall, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. und ISO - Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft e.V.


























