... Entgelt.
Zum Tarifabschluss gehört auch Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung. Konkret wurden die folgenden Punkte vereinbart:
Für die Monate Mai bis September 2011 gibt es fünf Mal 50 Euro. Diese Einmalzahlungen können durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung verdoppelt werden. Sie können auch verschoben oder ausgesetzt werden. Die Voraussetzung hierfür ist eine hundertprozentige Beschäftigungssicherung. Auszubildende erhalten 50 Prozent aller Einmalbetriebe. Diese können weder gekürzt noch verschoben werden.
Ab 1. Oktober steigen die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen um 3,6 Prozent. Diese Tariferhöhung kann bis zu sieben Monaten vorgezogen werden. Diese Entgelterhöhung kann um maximal 1,5 Prozent für höchstens sieben Monaten teilweise oder vollständig durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung gesenkt werden. Voraussetzung ist auch in diesem Fall eine hundertprozentige Beschäftigungssicherung.
Die Erhöhung der Ausbildungsvergütung ist davon ausgenommen.
Für das Jahr 2011 bleibt das zusätzliche Urlaubsgeld unverändert. Für 2012 steigt das zusätzliche Urlaubsgeld um 3,6 Prozent. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 20 Monaten.