16. November 2012
Flexible Kurzarbeiterregelung
IG Metall fordert Krisenschutz
Eine tiefgreifende Krise ist nicht in Sicht. Doch angesichts steigender Kurzarbeiterzahlen fordert die IG Metall einen vorsorglichen Krisenschutz. „Die Bundesregierung muss endlich begreifen, dass Handlungsbedarf besteht“, sagte Berthold Huber, Erster Vorsitzender der IG Metall.

Lange Zeit sah es so aus, als sei Deutschland resistent gegenüber den Auswirkungen der europäischen Bankenkrise. Doch nun gibt es die ersten Anzeichen für einen Rückgang der Konjunktur in der Metall- und Elektrobranche. Im Oktober meldete die Bundesagentur für Arbeit, an 45 000 Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld gezahlt zu haben. Im September waren es noch 40 000.


Die IG Metall fordert angesichts dieser Situation Instrumente um die Auswirkungen der Bankenkrise auf die Realwirtschaft abzufedern. Noch sei die absolute Zahl von angezeigter Kurzarbeit nicht besorgniserregend, denn die wirtschaftliche Situation in Deutschland war in 2011 auf einem sehr hohen Niveau. „Aus der aktuellen Entwicklung deshalb eine tiefgreifende Krise zu machen, ist übertrieben“, stellte Huber fest. Trotzdem bestehe Handlungsbedarf. Deshalb forderte Berthold Huber das Instrument der erweiterten Kurzarbeit wieder in Kraft zu setzen.


Kurzarbeit sichert Arbeitsplätze

Bei einem konjunkturell bedingten Auftragseinbruch reagieren die Unternehmen mit der Einführung von Kurzarbeit. Dafür wird entweder im gesamten Betrieb oder in einem organisatorisch abgegrenzten Teil des Betriebes vorübergehend die Arbeitszeit gekürzt. Der dadurch entstandene Verdienstausfall wird durch das sogenannte Kurzarbeitergeld aufgefangen, das die Bundesagentur für Arbeit (BA) zahlt. Beantragen kann es nur der Arbeitgeber oder der Betriebsrat.

Während der Wirtschaftskrise 2009/10 war unter anderem die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitergeld von sechs auf 24 Monate heraufgesetzt und die Unternehmen von den auf die Kurzarbeit entfallenen Sozialabgaben befreit worden. Zudem beinhaltete diese Regelung, dass das Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeiter beantragt werden konnte. Diese Erweiterung der Kurzarbeiterregelung ist zum Ende 2011 ausgelaufen. Aktuell zahlt die BA das Kurzarbeitergeld nur noch über einen Zeitraum von sechs Monaten.


Leiharbeiter besser schützen

Bei konjunkturellen Problem reagieren Unternehmen zunehmend mit dem Abbau von Leiharbeit. Berthold Huber forderte daher einen besseren Schutz für Leiharbeiter. Denn sie sind immer die ersten Opfer, wenn sich eine Krise abzeichnet. „Wir brauchen deshalb dringend die Kurzarbeit für Leiharbeiter“, sagte Huber. 2010 war Kurzarbeit vorübergehend auch für Leiharbeiter zugelassen.


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