... Sie sind als Einsprüche gegen „unmenschliche“ und die Menschenwürde verletzende Politiken und Herrschaftsstrukturen entstanden, und ihr ursprünglicher Sinn ist ein emanzipatorischer.
Selbstverständlich sind auch die Menschenrechte Produkt einer historischen und kulturellen Konstellation. Sie stammen aus dem Humanismus und der Aufklärung. Vorläufer sind die englische Magna Carta von 1215 und die Bill of Rights von 1689, die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte der französischen Revolution 1798 und die amerikanische Bill of Rights von 1789. 1948 wurde am 10. Dezember durch die UN-Generalversammlung die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verabschiedet.
Gültigkeit der Menschenrechte
Dieser Kontext führt in den aktuellen Debatten immer wieder zu einer Relativierung oder veränderten Begründung der Gültigkeit der Menschenrechte. Zum einen wird unter dem Stichwort „Eurozentrismus“ die universale Gültigkeit bezweifelt und zum anderen wird mit Verweis auf die christliche Traditionen Europas diese Rechte in Abhängigkeit von religiösen Voraussetzungen gebracht. Dabei aber muss man sehen, dass die heute oft vertretene Überzeugung, die Menschenrechte seien eine „Errungenschaft“ des Christentums, irreführend ist. Sie waren eine Errungenschaft innerhalb des Christentums und wurden in der Regel gegen die herrschende Lehre erkämpft. Die Kritik am Eurozentrismus, also der Verweis, diese Werte seien vor allem im Westen entstanden und könnte schon alleine deshalb nicht weltweit gelten greift ebenfalls zu kurz. Obwohl partikular entstanden drücken die Menschenrechte zugleich aber auch eine allgemeine Wahrheit aus. Sie sind ein kritischer Begriff, der Unrecht weltweit deshalb kritisieren kann, weil er, die Begründung dieser Rechte vorsätzlich einer bestimmten religiösen und kulturellen Relativierung entzieht.