16. März 2015
Globale Rahmenvereinbarung bei ThyssenKrupp
Arbeitnehmerrechte ohne Wenn und Aber
ThyssenKrupp hat gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretern und der IG Metall eine Globale Rahmenvereinbarung unterzeichnet. Damit gibt es nun auch bei ThyssenKrupp einen verlässlichen Mindeststandard. Er setzt die ethischen Grundlagen an über 80 Standorten weltweit – ohne Wenn und Aber.

Nach längeren Verhandlungen war die Vereinbarung endlich in trockenen Tüchern: An diesem Montag haben Konzernbetriebsratschef Willhelm Segerath, Berthold Huber, Präsident der Dachgewerkschaftsverbandes IndustriALL Global Union und Arbeitsdirektor Oliver Burkhard die Globale Rahmenvereinbarung bei ThyssenKrupp unterzeichnet. Die Vereinbarung regelt die grundlegenden Arbeitnehmerrechte und sozialen Standards von über 150 000 Beschäftigten des Konzerns in über 80 Ländern.

Bei der Vertragsunterzeichnung (v.l.) Arbeitsdirektor Oliver Burkhard; Berthold Huber, Präsident des Weltverbandes der Industriegewerkschaften IndustriALL Global; Konzernbetriebsratsvorsitzender Wilhelm Segerath; IG Metall-Unternehmensbeauftragter Markus Grolms; Norbert Kluge, Leiter Mitbestimmungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung; Gabriele Ibrom (IG Metall, Abteilung Internationales). Foto: ThyssenKrupp

In der Vereinbarung verpflichtet sich ThyssenKrupp, an allen Standorten weltweit die Prinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu beachten. Das Abkommen nimmt Bezug auf die grundlegenden Arbeitnehmerrechte, die in den einschlägigen internationalen Konventionen, den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie der UN-Initiative des Global Compact enthalten sind.

Hilfe in Konfliktfällen

Diese beinhalten beispielsweise die Abschaffung von Zwangsarbeit, ein Diskriminierungsverbot und den Grundsatz der Gleichbehandlung, das Verbot von Kinderarbeit, die Festlegung eines Mindestalters für Beschäftigte, sowie die Tarif- und Vereinigungsfreiheit. Alle Beschäftigten haben Anspruch auf angemessene Vergütung. Die im jeweiligen Land geltenden festgelegten maximalen Arbeitszeiten sind einzuhalten, ebenso die Vorschriften von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Damit das Abkommen von den Vorständen und Geschäftsführungen umgesetzt werden kann und den Beschäftigten bekannt wird, wird es in die acht im Konzern meist gesprochenen Sprachen übersetzt.

Das besondere an der Vereinbarung bei ThyssenKrupp ist, dass eine Beschwerdestelle eingerichtet wird. Ein Monitoringmechanismus sorgt dafür, dass Problemfälle rasch aufgegriffen und geklärt werden können. Konkret heißt das: Im Konfliktfall können sich Beschäftigte nicht nur an die vor Ort zuständigen Ansprechpartner wie zum Beispiel die Arbeitnehmervertretung wenden. Beschwerden können auch per E-Mail an eine zentrale E-Mail-Adresse gerichtet werden. Den meldenden Personen darf hieraus kein Nachteil entstehen. Es wird außerdem ein internationaler Ausschuss gegründet, der über Streitfälle informiert wird. Der internationale Ausschuss hat das Recht, Missionen zu unternehmen und Erkundigungen vor Ort einzuholen.

Richtungsweisendes Abkommen

Wolfgang Lemb, das zuständige IG Metall-Vorstandsmitglied für Internationales, unterstrich die Bedeutung des neu geschlossenen Abkommens bei ThyssenKrupp. „Wir freuen uns sehr, dass in der Globalen Rahmenvereinbarung mit ThyssenKrupp gute Umsetzungs- und Monitoringmechanismen vereinbart wurden, dass dort ein Gremium vorgesehen ist, in dem die Arbeitnehmervertreter regelmäßig über die Umsetzung mit dem Arbeitgeber diskutieren. Globale Rahmenvereinbarungen schreiben soziale Mindeststandards und grundlegende Arbeitsrechte in den weltweiten Niederlassungen multinationaler Unternehmen fest. Das ist wichtig, weil es global an rechtsverbindlichen Regelungen sozialer Standards für multinationale Unternehmen fehlt.“

Der frühere IG Metall-Vorsitzende und amtierende Präsident von IndustriALL Global, Berthold Huber, bezeichnete die Vereinbarung als „richtungsweisendes Abkommen“, bei dem die Beteiligung der Arbeitnehmervertreter durch die Beschwerdestelle und den Internationalen Ausschuss gesichert werde. „Globale agierende Konzerne müssen sich auch global verpflichten, faire Arbeitsbedingungen zu ermöglichen und bestehende Regeln und Gesetze einzuhalten“, sagte Huber. Nur gute Arbeit sichere dauerhaft wirtschaftlichen Erfolg. Neben der Einhaltung von Mindeststandards müssten Beschäftigte sich deshalb auch persönlich und im Beruf weiter entwickeln können. Das International Framework Agreement mit ThyssenKrupp biete dafür einen sehr guten Rahmen.

Derzeit gibt es weltweit bereits über 100 Globale Rahmenvereinbarungen, Tendenz zunehmend. Mit Hilfe der Globalen Rahmenvereinbarungen wollen die Gewerkschaften die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte und die Vernetzung von Belegschaften und Gewerkschaften in multinationalen Unternehmen entlang der globalen Wertschöpfungsketten erreichen.


Eine Task Force für Arbeitnehmerrechte weltweit Mehr Rechte durch Internationale Rahmenvereinbarungen Leistungen und Beiträge der IG Metall Mitglied werden Alle Globalen Rahmenvereinbarungen, die IndustriAll abgeschlossen hat Internationales Rahmenabkommen beil Faber Castell


Neu auf igmetall.de

    Link zum Artikel