der Bundesregierung als Risikogebiet eingestuft sind. Für Länder, in die eine Einreise nur eingeschränkt möglich ist, eine Quarantäne nach Einreise vorgesehen ist oder die in sonstiger Weise keinen uneingeschränkten Reiseverkehr zu- lassen, wurde bislang in der Regel von nicht notwendigen touristischen Reisen abgeraten. Ab 1. Juli 2021 wird mit dem Beschluss der Bundesregie- rung vom 11. Juni folgende Systematik gelten: ▸ Für als Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet einge- stufte Länder oder Regionen gilt weiterhin eine corona- bedingte Reisewarnung. ▸ Für als »einfache« Risikogebiete (Sieben-Tage-In- zidenz über 50, aber unter 200) eingestufte Länder und Regionen wird von nicht notwendigen, touris- tischen Reisen abgeraten. ▸ Bei nicht als Risikogebiet eingestuften Ländern und Regionen der EU sowie Island, Liechtenstein, Nor- wegen und der Schweiz wird angesichts der fortdau- ernden Pandemie um besondere Vorsicht gebeten. ▸ Bei nicht als Risikogebiet eingestuften Drittstaaten wird bei fortbestehenden Einschränkungen (Einreise- beschränkungen, Quarantänepflicht) von Reisen abge- raten, zumindest aber angesichts der fortdauernden Pandemie um besondere Vorsicht gebeten. Das Auswärtige Amt geht dabei zweistufig vor: Die Reise- und Sicherheitshinweise enthalten Informationen unter anderem über die Einreisebestimmungen eines Landes, medizinische Hinweise und straf- oder zollrechtliche Be- sonderheiten, und machen auf besondere Risiken für Rei- sende aus Deutschland aufmerksam. Sie können auch die Empfehlung enthalten, auf Reisen zu verzichten oder sie einzuschränken. Hierzu zählt auch ein etwaiges »Abraten« oder »stark Abraten«. Reisewarnungen als zweite Stufe enthalten einen drin- genden Appell des Auswärtigen Amts, Reisen in ein Land oder in eine bestimmte Region zu unterlassen. Es handelt sich jedoch auch bei diesen nicht um ein Reiseverbot. Rei- sende entscheiden in jedem Fall in eigener Verantwortung, ob sie eine Reise antreten oder, falls sie sich bereits im Land befinden, fortsetzen. Testpflicht für Flugreisende Mitte Mai 2021 hatte Deutschland mit einer neuen Einreise- verordnung die Regeln schon gelockert: Reisewarnungen wurden zwar auch danach noch ausgesprochen, doch zu- gleich sind Geimpfte, Genesene und negativ Getestete seither von der Quarantänepflicht nach der Einreise befreit, selbst wenn sie zuvor in einem Risikogebiet waren. Wer mit dem Flugzeug verreist, muss trotzdem Ein- schränkungen in Kauf nehmen: Passagiere müssen der Fluggesellschaft immer den Nachweis über einen Corona- test, die vollständige Impfung oder eine Genesung vorzei- gen, und zwar bei der Einreise in den allermeisten Ländern in Europa wie auch bei der Rückreise in Deutschland. Juli/August 2021 | metallzeitung 25 NEWS RUND UM CORONA UND REISEN Auswärtiges Amt Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts werden laufend aktualisiert. Die Infos gibt es auch über die App »Sicher Reisen«. Wer will, kann sich per Push- Nachricht informieren lassen, falls sich die Reisehinweise für das Land ändern, in dem man sich gerade aufhält. diplo.de/sicherreisen Europäische Union Hinweise über Reisebeschränkungen innerhalb der EU gibt es in 24 Sprachen auf der Plattform »Re-open EU«. Zudem finden sich dort Hinweise, ob das Zielland das EU-Zertifikat für den digitalen Impfnachweis nutzt. Die Infos gibt es auch in der gleichnamigen App. reopen.europa.eu Der Grund: Die sogenannte Nachweispflicht in Deutsch- land gilt auch in der diesjährigen Urlaubssaison. Das heißt: Alle Menschen ab sechs Jahren, die per Flugzeug in die Bundesrepublik einreisen, müssen schon am Abflugort beim Check-in ein negatives Testergebnis, einen Impfnach- weis oder einen Nachweis vorlegen, dass sie genesen sind. Diese Nachweispflicht gilt unabhängig davon, ob Urlauber sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Ein PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein, ein be- glaubigter Antigenschnelltest nicht älter als 48 Stunden. Personen, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen, werden nur befördert, wenn sie einen Wohnsitz in Deutsch- land haben und einen negativen Coronatest vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Digitale Einreiseanmeldung Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen sich vor ihrer Ankunft in Deutschland digital auf www.einreiseanmeldung.de registrieren und den Nachweis mit sich führen. Wer auf dem Landweg einreist, hat bis zu 48 Stunden nach Grenzüber- tritt Zeit, um den Nachweis zu übermitteln. Wer zurzeit aus Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 200 nach Deutschland kommt, muss in der Regel keine Einreisebe- schränkungen wegen Corona beachten. Denn die Pflicht zur digitalen Anmeldung gilt nur bei der Einreise aus einem definierten Risikogebiet. Unser Tipp: Auf der kostenfreien digitalen Plattform lässt sich auch prüfen, ob man sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat und welche Quarantänebestimmungen nach der Ankunft gelten. Hier geht es zur Anmeldung: einreiseanmeldung.de