8. August 2011
Arbeitnehmerdatenschutz
Gesetzentwurf legalisiert Skandale
Noch ist nichts entschieden beim Arbeitnehmerdatenschutz. Doch was zurzeit in in den Ausschüssen des Bundestags verhandelt wird, lässt Gewerkschafter das Schlimmste befürchten. Deshalb fordern sie: lieber kein Gesetz als dieses.

Nach den Skandalen bei Lidl, Deutsche Bahn, Telekom und anderen großen Unternehmen stieg der Druck auf die Politik, Arbeitnehmer besser vor Überwachung am Arbeitsplatz zu schützen. Doch statt ein eigenes Gesetz auf den Weg zu bringen, wie es Gewerkschaften schon seit langem fordern, will die Regierung das bestehende Datenschutzgesetz lediglich um einige Paragrafen erweitern.

Gewerkschafter und Rechtsexperten haben in den letzten Monaten ihre Kritik an der geplanten Gesetzesänderung geäußert. Doch bislang signalisiert die Regierung keinerlei Bereitschaft, die Bedenken aufzugreifen und den Gesetzentwurf entsprechend zu ändern. Im Gegenteil: Bei der Suche nach einem Kompromiss sind die Parteien aus Sicht der Gewerkschaften von einem Arbeitnehmerdatenschutz weiter entfernt als zuvor. So stand bislang im Entwurf, dass das Gesetz durch Betriebsvereinbarungen nicht unterschritten werden kann. Nun gibt es Pläne, auch das zu ermöglichen.

Gesetzentwurf bietet Arbeitnehmern keinen Schutz

Unter Gewerkschaftern wächst der Widerstand gegen diese Pläne. Mehr als 2000 Betriebsratsgremien haben sich inzwischen der Forderung des DGB angeschlossen, auf die Paragrafen zum Arbeitnehmerdatenschutz zu verzichten. Thomas Klebe, Justiziar der IG Metall, warnte bereits vor Monaten davor, den Gesetzentwurf in geltendes Recht umzusetzen. Der Entwurf schütze keineswegs Arbeitnehmer vor ihrer Überwachung am Arbeitsplatz. Er schaffe vielmehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber, die Daten ihrer Beschäftigten zu nutzen und möglicherweise auch zu missbrauchen. „Der Gesetzentwurf legalisiert die meisten Datenschutzskandale der letzten Zeit“, sagt Klebe.

Der Gesetzgeber räumt Arbeitgebern in dem Entwurf weitreichende Rechte ein, ihre Beschäftigten zu überwachen. Offene Videoüberwachungen sollen danach ohne Anlass und zeitlich unbegrenzt erlaubt sein. Ebenfalls möglich: die anonyme Rasterfahndung. Arbeitgeber könnten ihre Beschäftigten jederzeit anonym durchleuchten und in Verdachtsfällen die Daten auch wieder einer Person zuordnen. Dabei entscheidet allerdings der Arbeitgeber, was ein Verdachtsfall ist.

Besonders heikel findet Thomas Klebe die Möglichkeit, Daten zur Aufdeckung von Straftaten benutzen zu können. „Damit werden Arbeitgeber zum Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft, aber die Beschäftigten haben ihnen gegenüber kein Zeugnisverweigerungsrecht.“ Für Straftaten sind auch im Betrieb die Ermittlungsbehörden zuständig.


Initiative für einen echten Arbeitnehmerdatenschutz

Nach der Sommerpause will der DGB eine weitere Initiative für einen echten Arbeitnehmerdatenschutz starten. Sollte die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf in die Tat umsetzen, muss die IG Metall über die Betriebe gehen. „Dann werden wir alle unsere Möglichkeiten nutzen, um den Datenschutz über Betriebsvereinbarungen zu verbessern.“


Arbeitnehmerdaten unter Beobachtung Gesetzgeber lädt Chefs zum Datensammeln ein

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